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Mehr Geld, aber keinen Plan

Dr. Thomas Müller-Bohn, DAZ-Redakteur

Neben der Digitalisierung und der Novellierung der Approbationsordnung bilden die Honorarforderungen der Apotheker einen weiteren Schwerpunkt in den Anträgen zum Deutschen Apothekertag. Doch während in den Anträgen zur Digitalisierung viele detaillierte Vorschläge stehen, bleibt die Forderung nach mehr Geld vage. Einzelne Anträge greifen spezielle Honorare auf – für Grippeimpfstoffe und für den Botendienst. Doch die Antragstexte enthalten keine quantifizierten Forderungen. Zum Botendienst wird nur in der Begründung gefordert, das Honorar wieder auf die ursprünglichen fünf Euro zu erhöhen.

Der zentrale Antrag zur Honorierung kommt von der Apothekerkammer Nordrhein und fordert, das Honorar angesichts ständig steigender Kosten weiterzuentwickeln. Dazu gehöre eine Dynamisierung und Geld für „Bürokratieanordnungen, die durch Dritte ausgelöst werden“. Doch es bleibt offen, wie eine Dynamisierung aussehen könnte. Dabei ist das Thema schon uralt. Es darf nicht mit Honoraren für Dienstleistungen oder andere neue Aufgaben verwechselt oder vermischt werden. Denn natürlich müssen neue Leistungen angemessen bezahlt werden. Doch für etablierte Leistungen gilt das auch – und nur darum geht es hier. Bisher haben Politiker diesen Ball im günstigsten Fall zurückgespielt und einen Vorschlag der Apotheker eingefordert. Wie könnte der aussehen? – Für eine pauschale Erhöhung gibt es viele gute Argumente und seit Jahren ein grob skizziertes Konzept vom Verfasser dieser Zeilen. Dagegen sprechen mittlerweile die Aussagen von Politikern verschiedener Parteien, sie wollten die Apotheken nicht „mit der Gießkanne“ honorieren. Alternativen bieten neue Honorare für Aufgaben, die bei der Einführung des Festzuschlags so nicht eingepreist waren. Auch dies bringt mehr Geld für alle Apotheken, lässt sich aber politisch besser vermitteln, weil die Gegenleistung greifbar ist. Beim Notdienst und beim Botendienst ist dies gelungen. Das Management von Lieferengpässen und die Beratung zu besonders erklärungsbedürftigen Darreichungsformen könnten ebenfalls gesonderte Honorare begründen. Hierhin passt auch die Forderung aus Nordrhein, formale Vorgänge zu honorieren. In der Antragsbegründung wird nur Securpharm als Beispiel genannt. Doch auch die Umsetzung von Rabattverträgen, Rücksprachen beim Arzt und die „Heilung“ von Formfehlern sollten ein Honorar wert sein. Wie relevant dies mit dem E-Rezept noch sein wird und ob sich daraus neue arbeitsaufwendige Abläufe ergeben, ist allerdings offen. Einen ganz anderen Ansatz böte eine neue Versorgungspauschale für strukturschwache Regionen. Trotz dieser Vielfalt ist der Apothekertagsantrag – ­ähnlich wie schon früher auch bei anderen Themen – nicht auf eine Diskussion ausgerichtet. Doch der Apothekertag wäre die ideale Gelegenheit, die Richtung zu finden, die die ABDA beim Honorar offenbar seit Jahren sucht. Darum sollte die Hauptversammlung für Orientierung sorgen und den Gremien einen präziseren Auftrag erteilen. Der Wunsch nach mehr Geld reicht nicht – und wahrscheinlich wäre auch ­anderen Anliegen der Apotheker mehr ­gedient, wenn die Hauptversammlung ­inhaltlich mehr diskutieren und dann genauere Aufträge geben würde.

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