DAZ aktuell

Aktionswoche soll Impfbereitschaft beflügeln

BMG stellt zusätzliche Impfdosen für die Woche 13. bis 19. September bereit

jb/ks | Das Bundesgesundheitsministerium hat in Abstimmung mit den Ländern für die Woche vom 13. bis 19. September 2021 (KW 37) eine deutschlandweite Impfaktions­woche unter dem Motto #HierWirdGeimpft ausgerufen. Mit niedrigschwelligen Impfangeboten vor Ort soll nochmals Schwung in die ins Stocken geratene Impfkampagne gebracht werden. Das Ministerium stellt hierfür zusätzliche COVID-19-Impfstoffe bereit, die Ärzte kurzfristig nachbestellen können. Was ist bei diesen Bestellungen zu beachten?

Mit der Aktionswoche sollen vor allem diejenigen angesprochen werden, für die Terminvereinbarungen zu viel Aufwand sind oder die keinen festen Hausarzt haben, heißt es in einem Schreiben, in dem der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Kammern und Verbände über die Aktion informiert.

Zusätzliches Impfstoff­kontingent

Für die Apotheken ist die Impfaktionswoche vor allem deswegen von Bedeutung, weil das BMG dem pharmazeutischen Großhandel dafür ein zusätzliches Kontingent COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty®, Vaxzevria® und COVID-19-Impfstoff Janssen®) zur Verfügung stellen will. Sollte der regulär bestellte Impfstoff ausgehen, können Ärzte und Ärztinnen für diese Aktionswoche ausnahmsweise kurzfristig COVID-19-Impfstoff nachbestellen. Dieser soll dann innerhalb von drei Werktagen durch die Apotheken an die Praxen aus­geliefert werden.

Gesondertes rosa Rezept mit dem Stichwort „Aktionswoche“

Was bei der Bestellung zu beachten ist, erläutert der DAV: Die Praxen sollen demnach für Extrabestellungen ein gesondertes rosa Rezept verwenden. Das sollen sie zum Beispiel mit dem Vermerk „Aktionswoche Impfen KW 37“ oder „Sonderimpfaktion KW 37“ kennzeichnen. Laut DAV sollen die Vakzinen innerhalb von drei Werktagen vom Großhandel über die Apotheken an die Arztpraxen geliefert werden. Die Extrabestellungen für die Impfwoche sollen nicht über MSV3, sondern nur per Fax beziehungsweise E-Mail an den Groß­handel übermittelt werden. Das ist er­forderlich, damit der Großhandel unterscheiden kann, ob es sich um reguläre Bestellungen im normalen Rhythmus, also für die jeweils übernächste Woche, handelt oder um Extrabestellungen für die Impfwoche. Extrabestellungen mehrerer Arzt­praxen können dem DAV zufolge gesammelt in einer E-Mail bzw. einem Fax übermittelt werden, allerdings müssen sie nach Aufträgen getrennt ausgewiesen werden.

Betriebsärzte, die normalerweise ausschließlich Comirnaty® bestellen dürfen, können für die Aktionswoche ausnahmsweise auch COVID-19-Impfstoff Janssen® bestellen. Dies hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kurzfristig mit dem BMG vereinbart.

Die regulären Bestellungen für die KW 37 laufen daneben unverändert weiter. Eine Differenzierung zwischen Erst- und Zweitimpfungen oder Auffrischimpfungen ist nicht mehr nötig. Ärzte können die insgesamt benötigte Menge an Impfstoff mittlerweile auf einem Rezept verordnen.

BMG stellt digitales ­Mitmachpaket bereit

Im Vorfeld der Aktionswoche stellt das BMG ein „digitales Mitmachpaket“ zur Verfügung. Alle relevanten Informationen finden sich auf der Webseite www.hierwirdgeimpft.de. Hier wird unter anderem erläutert, wie eine Impfaktion organisiert werden kann.

Die Webseite bietet zudem interaktive Karten mit Informationen zu niederschwelligen Impfangeboten. Und: Hier finden sich zehn gute Gründe, warum Unentschlossene sich auf jeden Fall noch für die Corona-Schutzimpfung entscheiden sollten. |

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