Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Wer zahlt den Boten?

Streit um die Botendienstvergütung bei Akutversorgung

Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) können Apotheken ein Honorar für den Botendienst abrechnen. Die Vergütung des Botendienstes wurde vor allem aus dem Grund eingeführt, das Infektionsrisiko durch reduzierte Kontakte in der Apotheke zu minimieren. Umso überraschter war ein Kollege, als die Botendienstvergütung im Zusammenhang mit einer Akutversorgung von der AOK Sachsen-Anhalt retaxiert wurde.

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