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Anbindung an Corona-Warn-App

ks/ral | Apotheken, die Bürgertests durchführen, müssen sich ab dem 1. August an die Corona-Warn-App (CWA) anbinden, wenn sie die Tests weiterhin vergütet bekommen möchten. Sie sollten sich möglichst noch vorab beim CWA-Schnelltestportal registrieren.
Foto: imago images / Rüdiger Wölk

Bürgertestungen sind nach § 4a Testverordnung ab dem 1. August nur noch möglich, wenn die Apotheke eine Anbindung an die Corona-Warn-App nachweisen kann. Dazu gibt es ein zentrales CWA-Schnelltestportal. Zusätzlich können auch andere technische Wege zum Einsatz kommen, etwa über Schnittstellen der verwendeten Software oder auch Landesportale. Eine Garantie zur fristgerechten Anbindung hat T-Systems gegeben, solange die Registrierung und die Einreichung aller benötigten Unterlagen bis spätestens 14. Juli 2021 erfolgt sind. Doch die Vergütung muss nicht gefährdet sein, wenn es später geworden ist und die tatsächliche Anbindung erst nach dem 1. August stattfindet. Allerdings muss zumindest die Registrierungsanfrage vor dem 1. August abgeschickt sein. Darauf weist die ABDA in ihrer am heutigen Freitag aktualisierten Handlungshilfe zur „Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 sowie PCR-Abstrichnahme in Apotheken“ hin.

Für die kostenfreie Nutzung des CWA-Schnelltestportals muss die Apotheke diese Anfrage senden an: registrierung.labore.pandemietest@t-systems.com. |

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