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Mutationen früher entdecken

Coronavirus-Surveillanceverordnung

ks/ral | Am 19. Januar ist die neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Sie soll die Genomsequenzierung von SARS-CoV-2 fördern, damit Muta­tionen früher erkannt werden.
Foto: GEMINI – stock.adobe.com

Anfang Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf einer Coronavirus-Surveillanceverordnung vorgelegt, nun ist sie in Kraft getreten. Sie verpflichtet Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, die erhobenen Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Mithilfe der Sequenzdaten will man die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten künftig frühzeitig entdecken. Auch soll damit der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland zeitnah festgestellt werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte: „Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona­virus analysiert. Aber das reicht in der aktuellen Lage nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten. Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt. Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, ver­netzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim RKI zusammen.“ Spahn erklärte zudem: „Dass sich Viren verändern, ist normal, dass sie so schnell so viel infektiöser werden, nicht un­bedingt“. Nun solle die Analyse des Coronavirus fester Bestandteil der Pandemieüberwachung werden. |

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