DAZ aktuell

CDU-Gesundheitspolitiker mahnt Wiederholungsrezepte an

Blockiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Mehrfachverordnungen?

cm/ks | Die Wiederholungsrezepte, für die im vergangenen März vom Gesetzgeber der Boden bereitet wurde, kommen nicht voran. Dem CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß wird es nun offenbar zu bunt: Er kritisiert die Blockadehaltung der Selbstverwaltung und fordert eine rasche Einführung der Mehrfachverordnungen.

Die Coronavirus-Pandemie bestimmt derzeit maßgeblich die Schlagzeilen. Der CDU-Politiker Krauß gräbt nun ein Thema aus, das schon fast in Vergessenheit geraten war, in Pandemie-Zeiten jedoch an Relevanz gewinnt: die sogenannten Wiederholungsrezepte. Bereits seit 1. März 2020 greift die gesetzliche Grundlage dafür, die mit dem Masernschutzgesetz beschlossen wurde. Demnach können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, „nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal sich wiederholende Abgabe erlaubt ist“. Die Verordnungen müssen besonders gekennzeichnet sein und dürfen bis zu ein Jahr nach ihrer Ausstellung eingelöst werden. In der Versorgung angekommen sind sie allerdings noch nicht – denn Ärzte, Krankenkassen und Apotheker werden sich schlichtweg nicht über die Rahmen­bedingungen einig.

Gesundheitsexperte Krauß hat jetzt offenbar genug von dem Hin und Her: „Es kann nicht sein, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Einführung blockiert“, erklärte er am vergangenen Dienstag in einer Pressemitteilung. Wiederholungsrezepte könnten seiner Ansicht nach vor allem Arzt­praxen entlasten. Patienten müssten zudem nicht mehr jedes Quartal in die Praxis gehen, nur um sich ein Medikament verschreiben zu lassen, das sie seit Jahren einnähmen. „Als Gesetz­geber können wir es nicht hinnehmen, dass der Bundestag eine gesetzliche Regelung beschließt, die Selbstverwaltung diese aber dann nicht umsetzt“, so der CDU-Politiker. „Bis zur Einführung des elektronischen Rezepts zum 1. Januar 2022 könnte ein Arzt einfach vier Rezepte mit unterschiedlichen Gültigkeitsdaten ausstellen“, schlägt Krauß vor. Tatsächlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Wiederholungsrezepte schon im Gesetzgebungsverfahren stets kritisiert. Ob sie nun allein für die Blockade verantwortlich ist, sei dahin gestellt. Weder der Deutsche Apothekerverband noch die KBV äußerten sich bis DAZ-Redaktionsschluss auf eine Nachfrage zu den Vorwürfen von Krauß. |

Das könnte Sie auch interessieren

Blockiert die Selbstverwaltung die Einführung?

CDU-Politiker Krauß: Her mit den Wiederholungsrezepten!

Kommen sie noch vor dem E-Rezept?

Wiederholungsverordnungen in der Warteschleife

Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Werden Wiederholungsrezepte ausgebremst?

Verordnungen zulasten der GKV sind nur noch 28 Tage gültig

Beim Rezept-Datum genau hinschauen

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft

Rosa Rezept ist nur noch 28 Tage gültig

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.