DAZ aktuell

TI-Zuschüsse nicht vergessen

Antrag beim NNF stellen

ks/ral | Erst rund 11.400 Apotheken haben beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) einen Antrag auf Re­finanzierung der TI-Erstausstattung gestellt – obwohl bereits mehr als 90 Prozent der Apotheken in Deutschland an die TI angeschlossen sind.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Anfang Juni hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Erhöhung der Erstattungen für Apotheker für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) unterzeichnet. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF), über den die Erstattungen laufen, hat sein Portal entsprechend erweitert. Die jüngste Änderungsvereinbarung besagt unter anderem, dass Apothekeninhaber für Approbierte und Pharmazieingenieure, die am Stichtag 1. Juli 2021 bei ihnen angestellt waren, eine Re­finanzierung der elektronischen Heilberufsausweise (HBA) beim NNF beantragen können. Laut NNF haben in den ersten 14 Tagen nach der Freischaltung bereits mehr als 800 Apotheken eine solche Refinanzierung der HBA ihrer Angestellten beantragt. Allerdings gibt es laut NNF auch noch eine Reihe von Apotheken, die bislang noch gar keine Refinanzierungsanträge für ihre TI-Erstausstattung gestellt haben. Die Antragsstellung erfolgt online im NNF-Portal – sie dauert im Normalfall nur wenige Minuten, wie der NNF betont, und ist Voraussetzung für die Beantragung weiterer Zuschüsse. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.