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Impfstoff im Überfluss

GMK: Verwurf vermeiden

ks | Nachdem COVID-19-Impfstoffe zunächst rar waren, wird das Angebot bald die Nachfrage übersteigen. Wie ist in dieser Lage zu verfahren? Die Gesundheitsministerkonferenz hat dazu am vergangenen Montag einen Beschluss gefasst. Auch Apotheken sollen ihren Beitrag leisten.
Foto: imago images/A. Friedrichs

Bund und Länder wollen sich stärker bemühen, auch die Menschen zu er­reichen, „die sich bisher nicht für eine Impfung entschieden haben“. Gelingen soll dies u. a. mit zusätzlichen niedrigschwelligen Impfangeboten durch mobile Impfteams/Impfzentren – z. B. auf Marktplätzen oder bei Kultur- und Sportaktivitäten. Seien dabei niedergelassene Ärzte und/oder Apotheken Kooperationspartner, sei „eine Bestellung der benötigten Impfdosen durch die beteiligten Ärzte auch über Großhandel und Apotheken möglich“, heißt es im Beschluss. Zudem will das Bundesgesundheitsministerium prüfen, ob noch weitere Flexibilisierungen bei der Umverteilung zwischen den Leistungserbringern möglich sind, als bereits mit der Allgemeinverfügung vom 15. Juli beschlossen (siehe AZ Nr. 29/2021, S. 8). Überdies wird geprüft, wie die Impfzentren/Mobilen Impfteams und der öffentliche Gesundheitsdienst spätestens ab dem 1. Oktober 2021 in die Impfstoffversorgung über Apotheken und Pharmagroß­handel eingebunden werden können. Ziel ist, Verwurf auf ein Minimum zu begrenzen. Was hierzulande nicht verbraucht wird, soll Drittstaaten gespendet werden. |

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