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Schweizer Apotheker erhalten weitere Kompetenzen

Abgabe von mehr Rx-Arzneimitteln erlaubt

hb/ral | Schweizer Apotheker haben verglichen mit deutschen deutlich mehr Kompetenzen – und bauen diesen Vorsprung nun noch weiter aus. So wurde zum 1. Juli die Liste an Rx-Arzneimitteln, die in Schweizer Apotheken ohne Rezept abgegeben werden dürfen, erweitert.
Foto: imago images/imagebroker

Blick über die Grenze In der Schweiz dürfen Apotheker deutlich mehr als in Deutschland.

Anfang 2019 sind in der Schweiz Re­visionen des Heilmittelgesetzes und der Arzneimittelverordnung in Kraft getreten. Hiernach dürfen Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel auch außerhalb von Notfällen direkt abgeben. Damit sollen die Kompetenzen der Pharmazeuten bei der Betreuung von Patienten mit harmlosen Erkrankungen besser genutzt werden.

Die Indikationsliste der für die Abgabe in der Apotheke freigegebenen Arzneimittel umfasste bisher unter anderem Präparate zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen), Augenerkrankungen (z. B. bakterielle Konjunktivitis), akute Atemwegserkrankungen (z. B. Bronchospasmen, Husten), Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Übelkeit und Erbrechen, Refluxsymptome, Durchfall), zahlreiche Arzneimittel gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen, Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen (Sildenafil) und gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz. Anfang Juli sind nun rezeptpflichtige Wirkstoffe zur Behandlung von akuten Schmerzen (z. B. Ibuprofen 600 mg) und Migräne (diverse Triptane) hinzugekommen.

Die Schmerzmittel dürfen hauptsächlich an Erwachsene und nur bei akuten Schmerzen abgegeben werden und die Migräne-Therapeutika ebenfalls nur an Erwachsene und nur dann, wenn in der Vergangenheit ­bereits eine Migräne diagnostiziert wurde. Um die Patientensicherheit im Auge zu behalten, hat das Bun­desamt für Gesundheit (BAG) eine Studie zur Überwachung der Abgabemengen und zur Aufdeckung eines Missbrauchs der gelisteten Schmerzmittel veranlasst. Die Untersuchung läuft bis 2025. |

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