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Hessen

HAV-Jahreshauptversammlung 2021

Gemäß § 11 der Satzung des Hessischen Apothekerverbandes berufe ich hiermit die ordentliche Hauptversammlung ein für Donnerstag, den 2. September 2021, 11.00 Uhr, im Clubhaus Germania, Spiegelsaal, Schaumainkai 65 in 60596 Frankfurt am Main.

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung sowie der ­Beschlussfähigkeit

TOP 2 Jahres- und Rechnungs­prüfungsbericht 2020

  • Bericht des Vorstands und der Geschäftsführung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers
  • Bericht der Rechnungsprüfer

TOP 3 Entlastung des Vorstands

TOP 4 Vorstellung: Mein Apothekenportal/Mein Apothekenmanager

TOP 5 Etat 2022 und Beitragsfest­setzung

TOP 6 Wahl der Rechnungsprüfer

TOP 7 Anträge und Aussprache

TOP 8 Verschiedenes

Gemäß § 13 der Satzung können Anträge zur Tagesordnung vom Vorstand jederzeit von den Vorstandsmitgliedern, jedem Delegierten oder zehn Mitgliedern, 24 Tage vorher mit schriftlicher Begründung eingereicht werden. Über Behandlung von Anträgen, die von weniger als zehn Mitgliedern gestellt sind, entscheidet der Vorstand im Hinblick auf Wichtigkeit und Zahl der bereits auf der Tagesordnung stehenden Fragen. Über die Behandlung nicht frist- und ordnungsgemäß eingereichter Anträge entscheidet die Hauptversammlung.

Die Jahreshauptversammlung ist berufsöffentlich. Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich schriftlich (aktuell insbesondere wegen der Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen aufgrund von COVID-19) bei der Geschäftsstelle des HAV, Strahlenbergerstraße 112 in 63067 Offenbach, Karola Ochs, anzumelden.

Holger Seyfarth, Vorsitzender Hessischer Apothekerverband e. V.

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