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Ein Euro mehr pro Vial

COVID-19-Impfstoffe: BMG plant Vergütungsanpassung für Apotheken

ks | Apotheken sollen für die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen an Arztpraxen und Betriebsärzte besser bezahlt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht in einem zu Wochenbeginn vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ein Plus von 15 Prozent vor. Die ABDA spricht von einem „Schritt in die richtige Richtung, der aber bei Weitem noch nicht ausreichend ist“.

Dem Entwurf zufolge sollen Apotheken künftig 7,58 Euro zzgl. USt. je abgegebener Durchstechflasche erhalten statt wie bislang 6,58 Euro zzgl. USt. Entsprechend sollen sich auch die Staffelpreise bei der Belieferung von Betriebsärzten und überbetrieblichen Diensten von Betriebsärzten ändern. Apotheken erhalten hier je Leistungserbringer künftig eine Vergütung je abgegebener Durchstechflasche in Höhe von 7,58 Euro netto (statt 6,58 Euro) für die Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats. Fürs 101. bis 150. Vial sind es 4,92 Euro (bislang: 4,28 Euro) und für jede wei­tere Durchstechflasche 2,52 Euro statt 2,19 Euro. In der Begründung heißt es dazu: „Um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, zu gewährleisten, wird die Apothekenvergütung um 15 Prozent erhöht. Hierdurch können ggf. anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden.“

Auch bei der Großhandelsvergütung gibt es eine Änderung. Die geplante Absenkung für die Belieferung von Apotheken mit COVID-19-Impfstoffen wird vom 1. Juli 2021 auf den 19. Juli 2021 verschoben. Eigentlich sollte der Großhandel ab 1. Juli statt 8,60 Euro netto nur noch 7,45 Euro netto je Durch­stechflasche erhalten. Nun bleibt der höhere Preis bis einschließlich 18. Juli erhalten.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte dazu per Pressemitteilung: „Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend. Aber zumindest erkennt der Entwurf an, dass die derzeitige Vergütung unzureichend ist.“ Am 17. Mai hatte die ABDA dem BMG eine Aufstellung zum tatsächlichen Aufwand der Apotheken übermittelt. Demnach müsste die Vergütung eigentlich auf 18,08 Euro an­gehoben werden. Overwiening weiter: „Jede Woche passen sich die Apotheken den Impfstofflieferungen, die sie er­halten, neu an und machen dabei einen hervorragenden Job in der Pandemie-Bekämpfung. Alle Details mit den Arztpraxen vor Ort zu klären und die Versorgung zu organisieren [...] ist personalintensiv und zeitaufwendig“. |

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