DAZ aktuell

Jetzt mit richtigem IK

Korrektur in Arztsoftware

jb/ral | Kostenträger bei Rezepten über Coronaimpfstoffe ist das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS). Bei der Impfstoffbestellung galt bislang der Hinweis, dass auf einigen Rezepten das Kostenträger-IK 100038825 aufgedruckt sein könnte. Das wurde nun korrigiert.
M.Dörr & M.Frommherz / StockAdobe

Beim Kostenträger-IK 100038825 handelte es sich um eine provisorische Kennung. Für das BAS codiert eigentlich das IK 103609999. In der Apothekensoftware war dies von Anfang an richtig hinterlegt – nicht jedoch in allen Praxisverwaltungssystemen. Bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschaftssystem der Apotheke musste daher bislang darauf geachtet werden, dass das korrekte Kennzeichen 103609999 eingegeben wurde. Eine Änderung auf dem Rezept war nicht erforderlich. Vergangene Woche hat die KBV ihren Mitgliedern jedoch mitgeteilt, dass sich „ab 1. Juli das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger ändere“. Auf den Bestellrezepten sei dann das BAS mit dem IK 103609999 anzugeben. Dieses solle ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt sein – die Irritationen in der Apotheke dürften damit nun Vergangenheit sein.

Für die Woche vom 5. bis 11. Juli hat der Bund rund 3,35 Millionen Impfstoffdosen für die Arztpraxen bereitzustellen: 2,25 Millionen von Biontech/Pfizer und rund 1,1 Millionen von AstraZeneca. Ärzte wurden darauf hingewiesen, dass für Bestellungen ab dem 1. Juli das neue IK in der Software hinterlegt ist. |

Das könnte Sie auch interessieren

Getrennte Verordnungen für Erst- und Zweitimpfung

Separate Impfstoff-Rezepte

Rezepte können bedruckt werden / Kostenträger-IK sorgt für Verwirrung bei Ärzten und Apothekern

COVID-19-Impfstoffe: So wird abgerechnet

Neuer ABDA-Leitfaden

Lagevrio: So wird abgerechnet

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.