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Ankündigungen

Bayern

LAK: Delegiertenversammlung

Im Namen des Vorstandes der Baye­rischen Landesapothekerkammer berufe ich die Delegiertenversammlung ein für Freitag, den 9. Juni 2021, 10.00 Uhr.

Tagungsort: Kardinal-Wendel-Haus, Mandlstraße 23, 80802 München

Vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Jahresrechnung 2020

3. Bericht der Kassenprüfer

4. Entlastung des Vorstandes

5. Haushaltsplan 2021

6. a) Wahl der Delegierten zum Deutschen Apothekertag 2021

b) Anträge zum Deutschen Apothekertag 2021

7. Änderung von Satzungen

8. Anträge und Anfragen

Aufgrund der einzuhaltenden Hygiene- und Sicherheitsstandards können nach Beschluss des Präsidenten vom 14.05.2021 gem. § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 1 Hauptsatzung neben den 100 Delegierten lediglich die Vertreter des Aufsichtsministeriums, drei Vertreter der Fachpresse, die Geschäftsführung der Bayerischen Landesapothekerkammer, die Protokollantin, ein Techniker und die zur technischen Durchführung/Betreuung der Veranstaltung notwendigen Mitarbeiter des Tagungszentrums und der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer teilnehmen. Im Übrigen wird die Berufsöffentlichkeit ausgeschlossen. Abstimmungsberechtigt sind nur die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Thomas Benkert, Präsident

LAK: Prüfungsanmeldungen

Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Winter 2022

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am Donnerstag, 13. Januar 2022 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Januar/Februar 2022 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (www.blak.de im Downloadbereich unter der Dokument-ID 1131 – Leitfaden für die Ausbildung von PKA S. 3 und S. 4 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungs­prüfung ablegen wollen.

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. Oktober 2021 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax-Nr.: 089 9262-66).

Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de im Download­bereich unter der Dokument-ID 197) oder telefonisch bzw. per E-Mail bei Frau Kireev angefordert werden; Kontaktdaten siehe unten).

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung für PKA folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Das Zeugnis der 2. Berufsschul­klasse.

3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mindestens 9 Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auf­frischungskurs erforderlich. Bei Ersthelferkursen, die länger als 2½ Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.

4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz ist für Auszubildende die Teilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- Euro ist von der Apothekenleitung bis zum o. g. Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX) zu überweisen.

Diese Information der Bayerischen Landesapothekerkammer in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.

Der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. Oktober 2021 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. Oktober 2021 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unter­lagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.

Ausbildung von PKA und Begabtenförderung berufliche Bildung

Alina Kireev

Tel.: (0 89) 92 62-40

E-Mail: alina.kireev@blak.de

Anmeldung zur Zwischenprüfung 2021 für PKA

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 26. Oktober 2021 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungsauf­gaben.

An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung muss schriftlich bis spätestens 1. September 2021 bei der Bayerischen Landesapotheker­kammer eingehen. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax-Nr.: 089 9262-66).

Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de im Download­bereich unter der Dokument-ID 198) oder telefonisch bzw. per E-Mail bei Frau Kireev angefordert werden; Kontaktdaten siehe unten).

Nach Ende der Anmeldungsfrist er­halten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Die Prüfungsgebühr von 25,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77 BIC: DAAEDEDDXXX).

Dieses Schreiben der Bayerischen Landesapothekerkammer in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.

Die mit der Unterschrift der Apothekenleitung und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Ausbildung von PKA und Begabtenförderung berufliche Bildung

Alina Kireev

Tel.: (0 89) 92 62-40

E-Mail: alina.kireev@blak.de

Mecklenburg-Vorpommern

AK: Pharmazeuten im Praktikum – begleitender Unterricht 2021 Block II

Wir freuen uns, alle Pharmazeuten im Praktikum, die in Mecklenburg-Vorpommern ihr zweites Staatsexamen absolviert haben, zu den nach Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebenen begleitenden Unterrichtsveranstaltungen online begrüßen zu können.

Der zweite Block findet vom 13. bis 24. September 2021 statt. Weitere Informationen und die Online-Anmeldung finden Sie unter https://akmv.de/begleitender-unterricht.

Anmeldeschluss ist der 13. August 2021.

Westfalen-Lippe

AK: Infoveranstaltung

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie kann die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe leider nicht in gewohnter Form stattfinden. Die Kammerversammlung wird die notwendigen Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren fassen. Hierzu findet am Mittwoch, 16. Juni 2021, 10.00 Uhr, eine digitale Infoveranstaltung statt.

Beginn: 10.00 Uhr, Mittagspause: 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Themenliste

1. Begrüßung

2. Bericht der Präsidentin

3. Geschäftsberichte Berichterstatter: Dr. Andreas Walter, Münster Michael Schmitz, Münster

4. Rechnungsabschlüsse 2020

4.1. Kammer

4.1.1. Abstimmung über Rücklagenspezifizierung und Umwidmung

4.2. Fürsorgeeinrichtung Berichterstatter: Dr. Andreas Walter, Münster

5. Entlastung

5.1 Vorstand

5.2 Geschäftsführung

6. Einrichtung einer neuen Stelle eines Projektmanagers IT

7. Deutscher Apothekertag 2021 in Düsseldorf – Wahl der Delegierten

8. Satzungen

8.1. Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

8.2. Änderung der Geschäftsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

9. Verschiedenes

Die Teilnahme an der digitalen Infoveranstaltung ist für die Kammer­angehörigen natürlich möglich. Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte an (bei Tanja Rickermann, E-Mail t.rickermann@akwl.de).

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

AK, Versorgungswerk: Virtuelle Sitzung der Vertreterversammlung

Am Mittwoch, 16. Juni 2021, 16.00 Uhr, findet die 1. virtuelle Sitzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Apothekerkammer Westfalen-Lippe der 17. Wahlperiode statt.

Beginn: 16.00 Uhr

Vorläufige Tagesordnung

1. Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit

2. Geschäftsbericht und Rechnungsabschluss des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Berichterstattung: Dr. Mathias Flume, Dortmund, und Lars Rohde, Werther

3. Feststellung des Jahresabschlusses

4. Entlastung

4.1 Aufsichtsrat

4.2 Vorstand

5. Antrag des Aufsichtsrates und des Vorstandes des VAWL auf Dynamisierungen

6. Sonstiges

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

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