DAZ aktuell

Privatärzte weiter außen vor

Urteil zur COVID-19-Impfung

ks/ral | Die Nachricht, dass Privatärzte keine COVID-19-Impfungen durchführen dürfen, hat großen Unmut bei Betroffenen ausgelöst. Ein Berliner Privatarzt ist vor Gericht gezogen. Doch mit seinem Anliegen, Impfstoff zu erhalten, ist er vorerst ­gescheitert.
Foto: Robert Kneschke/AdobeStock

Seit April wird in Deutschland in den vertragsärztlichen Hausarztpraxen, zunehmend auch in den Facharztpraxen, geimpft. Privatärzte sind bislang allerdings außen vor. Begründet wird dies mit der noch beschränkt verfügbaren Menge von Impfstoffdosen. Der Bundesverband der Privatärzte sieht Privatpatienten dadurch massiv benachteiligt. Ein Berliner Privatarzt zog nun sogar vor das Verwaltungsgericht. Mit einem Eilantrag wollte er erreichen, seine (Privat-)Patienten ebenso wie Kassenärzte gegen COVID-19 impfen zu dürfen. Den Antrag lehnte die 14. Kammer des Verwaltungs­gerichts Berlin in der vergangenen Woche jedoch ab (Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. April 2021, Az.:VG 14 L 190/21).

Die Kammer sah keinen Grund für eine eilbedürftige Regelung. Der Arzt habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile dargelegt, die dadurch entstünden, dass ihm das Land Berlin derzeit (noch) keinen Impfstoff zur Ver­fügung stelle, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Gegen den Beschluss kann der Arzt nun noch Beschwerde beim Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg einlegen. |

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