Adexa-Info

Unser Aktionsmonat beginnt

Das spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft

Sie sind noch nicht Mitglied bei ADEXA oder wollen eine Kollegin werben? Vom 1. bis zum 31. Mai 2021 ist der Beitritt besonders attraktiv, denn im Rahmen unserer Maiaktion entfällt dann bis zum Jahresende der Mitgliedsbeitrag.

Es gibt gute Gründe, um ADEXA-Mitglied zu werden: Bei vielen Kolleginnen und Kollegen stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund: sei es für den Fall künftiger Probleme am Arbeitsplatz oder auch bei konkreten Auseinandersetzungen. Andere Apothekenangestellte wollen ihre berufspolitische Interessenvertretung stärken. Und wieder andere wissen: Als Gewerkschaftsmitglied unter­stützen sie die Arbeit der ADEXA-Tarifkommission.

Foto: ADEXA

ADEXAs Forderungen zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai 2021 finden Sie auf www.adexa-online.de/erster-mai

Tarifbindung hat Vorteile!

Tarifverträge sorgen für bessere Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen. So beträgt der Urlaubsanspruch nach Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für alle Apothekenberufe 34 Tage (Tarifbereich Nordrhein: 33 Tage) bei einer Sechstagewoche, der gesetzliche Anspruch dagegen nur 24 Tage. Im BRTV ist zudem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätz­lichen Urlaubstag erhält.

Anspruch auf diese Urlaubstage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt und Tariferhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Sie ist automatisch hergestellt, wenn Angestellte und Apo­thekenleitung jeweils Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Eintritt im Mai, bis Jahresende beitragsfrei

Foto: electriceye / AdobeStock

Sie möchten den Anspruch auf arbeitsrechtliche Beratung und die Leistungen der Tarifverträge wie Sonderzahlung (13. Tarif­gehalt) und Fortbildungsurlaub? Der Beitritt ist online möglich unter www.adexa-online.de/mitglied-werden oder www.adexa-online.de/mitglied-wirbt-mitglied. Auch für werbende Mitglieder gibt es ein kleines Dankeschön!

Expertinnen für Arbeitsrecht

So manche Auseinandersetzung zwischen Apothekenleitung und Beschäftigten lässt sich vermeiden, wenn man den neuen Arbeitsvertrag von der ADEXA-Rechtsabteilung prüfen lässt, bevor man ihn unterschreibt. Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den ADEXA-Juristinnen geben zu lassen. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Rechts­beratung natürlich auch zu Themen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten etc. besonders gefragt.

Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung inklusive des Schriftwechsels mit der Apothekenleitung besteht vom Tag des Beitritts an! |

Sigrid Joachimsthaler

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