Die Seite 3

Zahnloser Tiger

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Dr. Armin Edalat, Chefredakteur der DAZ

Ende vergangener Woche veröffentlichte die ABDA Stellungnahmen zu zwei für die Apotheken wichtigen Gesetzentwürfen. Beim Regierungsentwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) weist die Standesvertretung auf die nach wie vor bestehenden Weiterleitungsmöglichkeiten von E-Rezept­daten an Anbieter außerhalb der Telematikinfrastruktur hin und fordert richtigerweise eine klarstellende Ergänzung beim Zuweisungs- und Makelverbot. Welche Gefahren sich aus diesen Regelungslücken für die Apotheken und Patienten ergeben, haben wir Ihnen in der Analyse auf S. 18 zusammengestellt.

Deutlich weniger ausführlich und fachlich fundiert fällt dagegen die ­ABDA-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) aus. Das ist äußerst unbefriedigend. Mit dem GVWG will die Bundesregierung eine Treuhandkonten-Pflicht für Rechenzentren einführen. Was auf den ersten Blick wie eine logische und vielversprechende Konsequenz aus der AvP-Pleite aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als halbherziger Versuch und zahnloser Tiger.

Wir erinnern uns: In der Chaosphase nach Bekanntwerden der Insolvenz des Rechenzentrums AvP im vergangenen Herbst drehten sich viele Fragen um das Vorhandensein von Treuhandkonten. Doch schnell stand fest, dass die Zahlungen an die Apotheken eben nicht primär an der Frage scheiterten, ob das Geld bei AvP über Treuhandkonten lief oder nicht, sondern vielmehr an der Vereinbarung, dass die AvP-Kunden ihre Forderungen gegenüber den Krankenkassen an das Rechenzentrum abge­treten hatten. Der Bundesverband ­Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) erklärte im vergangenen Dezember sogar, dass Treuhandkonten nach aktueller Gesetzeslage den Apotheken keine erkennbar größere Sicherheit als bisher böten und die verpflichtende Einführung mit Blick auf den organisatorischen Aufwand „absolut un­realistisch“ erscheine.

Diesem Problem ist sich teilweise auch die ­ABDA bewusst und weist in ihrer Stellungnahme auf höhere Finanzierungskosten für die Apotheken hin, sollten die Rechenzentren zur Einführung von Treuhandkonten verpflichtet werden. Doch sie hätte darüber hinaus klar machen müssen, was alles notwendig ist, um das Risiko durch Insolvenzen und Betrügereien bei Finanzdienstleistern für die Apotheken zu minimieren. Treuhandkonten können dabei eine Rolle spielen, doch viel verhängnisvoller waren für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken die Vertragsklauseln mit Forderungsabtretungen sowie die vonseiten der Finanzdienstleistungsaufsicht fehlenden Kontrollen und Interventionen - vor allem auch, weil hierfür die gesetzlichen Grund­lagen nicht ausreichen.

Diese müssen schnellstmöglich her und so sollte die Apothekerschaft aktiv eine zukunftsfähige und vor allem sichere Infrastruktur für die Abrechnung gestalten – im Zeitalter von hochpreisigen Therapien und dem E-Rezept.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommmentar zur ABDA-Stellungnahme zur Treuhandkonten-Pflicht

Genug getan?

Die ABDA befürwortet dies, Abrechner lehnen es ab

Abrechner sollen Treuhandkonten einrichten

Sonderprüfungen bei Rechenzentren

Wirtschaftsprüfer sollen BaFin zuarbeiten

Apothekenrechenzentren sollen Abrechnungsgelder treuhänderisch verwalten

Bundesregierung für Treuhandkonten

Die Klauseln der Apothekenrechenzentren im Überblick

Kleingedrucktes mit großen Folgen

Aus Sicht der Bundesregierung muss bei der Bewältigung der AvP-Insolvenz nicht viel mehr passieren

Sonderprüfungen: BaFin setzt auf Wirtschaftsprüfer

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.