Adexa-Info

Ja zu regelmäßigen Tests für Beschäftigte

Interview mit ADEXA-Juristin Minou Hansen

Ob Kleinbetrieb oder Großkonzern – Unternehmen spielen eine wich­tige Rolle im Infektionsgeschehen. Deshalb sind Testungen der Belegschaft Teil des Infektions- und Arbeitsschutzkonzeptes.

Adexa: Warum sollen Betriebe eigentlich generell ihre Beschäftigten regelmäßig testen? Und gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Minou Hansen: Zum Zeitpunkt dieses Interviews gibt es noch keine bundes­gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, den Mitarbeitenden kostenlose Tests anzubieten. Es steht aber im Raum, Unternehmen zu verpflichten, den Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal wöchentlich diese Tests anzubieten. In einigen Bundesländern ist das bereits per Verordnung so geregelt. Die Idee dahinter ist zum einen, das Ansteckungsrisiko unter den Beschäftigten zu verringern, und auch, im Backoffice einen Schutz zu gewährleisten. Gleichzeitig soll dies auch die Zahl derjenigen verringern, die möglicherweise infektiös mit Bus und Bahn unterwegs sind.

Foto: Angela Pfeiffer/Adexa

Rechtsanwältin Minou Hansen

Adexa: Gibt es in Apotheken noch besondere Gründe oder Aspekte, die zu berücksichtigen sind?
Hansen: Apothekenangestellte haben täglich Kundenkontakt, sind also aus meiner Sicht viel infektions­gefährdeter als jemand, der wie ich beruflich nur in telefonischem oder digitalem Kontakt zu anderen Personen steht. Die Testung von Apothekenangestellten wirkt in beide Richtungen, also gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, aber natürlich auch gegenüber Kunden. Auf diese Weise wird eine große Zahl von Menschen geschützt.

Adexa: Welche Weisungsbefugnis hat die Apothekenleitung bzw. Filialleitung in diesem Fall?
Hansen: Die Apotheken- und Filial­leitungen haben keine Möglichkeit, das Team zur Teilnahme an den Tests zu zwingen. Im Moment können sie dies den Beschäftigten nur anbieten.
Wenn örtlich aber zum Beispiel ein ­hoher Infektionsausbruch besteht, könnte die Apothekenleitung anordnen, dass nur noch Angestellte mit negativem Corona-Test in der Apotheke arbeiten dürfen. Ohne entsprechende landesrechtliche Verordnungen dürften damit aber keine finanziellen Einbußen verbunden sein. In den Bundesländern, in denen es eine Testpflicht für Unternehmen gibt, besteht teilweise auch die Verpflichtung, an den Tests teilzunehmen.

Foto: JLO_FOTO – stock.adobe.com

Adexa: Gibt es aus ADEXA-Sicht plausible Argumente, warum Beschäftigte Testungen ablehnen (dürfen)?
Hansen: Einen Grund würde ich nur darin sehen, dass vielleicht bei der Testung selber die Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden. Wir bei ADEXA machen es so, dass diejenigen Teammitglieder, die vor Ort in der Hauptgeschäftsstelle arbeiten müssen, sich zu Hause selber testen können, bevor sie sich auf den Weg machen. Wenn durch den Test selber keine Gefährdung ausgeht, sehe ich kein Argument für eine Weigerung. Das Testen ist für mich auch mein persönlicher Beitrag zur Pandemie­bekämpfung.

Wichtig ist aber sicher, das Vorgehen im Falle von positiven Tests vorab zu klären. |

Die Fragen stellte Sigrid Joachimsthaler.

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