Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Coronavirus-Schutzverordnung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 31. März 2021 (BAnz AT 31.03.2021 V1) ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung“ vom 31. März 2021 abgedruckt.*

Schutzimpfungs-Richtlinie

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. März 2021 (BAnz AT 30.03.2021 B5) ist eine „Bekannt­machung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der aktualisierten Influenza-Impfempfehlung für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren“ vom 21. Januar 2021 abgedruckt.*

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Nintedanib, Ivacaftor

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozial­gesetzbuch (SGB V) ...

  • Nintedanib (neues Anwendungs­gebiet: interstitielle Lungenerkrankung mit systemischer Sklerose [SSc-ILD])“ vom 4. Februar 2021 (BAnz AT 30.03.2021 B6),
  • Ivacaftor (neues Anwendungsgebiet: Zystische Fibrose, Kombinations­therapie mit Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor bei Patienten ab 12 Jahren [heterozygot bezüglich F508del- und MF-Mutation])“ vom 18. Februar 2021 (BAnz AT 31.03.2021 B7)

abgedruckt.*

HesseN

Offenhalten von öffentlichen Apotheken

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Allgemeinverfügung bekannt: „Allgemeinverfügung der Landes­apothekerkammer Hessen zum Offenhalten von öffentlichen Apotheken an Sonn- und Feiertagen zur Durchführung von Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2-Viren“.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld den Webcode B2VF4 ein.

 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.