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Schnelltesten in Apotheken

Aus der ADEXA-Rechtsberatung

Vielfach ging es in der letzten Zeit durch die Presse: Das vermehrte Testen wird Teil der Öffnungs­strategie sein. Unter anderem können Schnelltests jetzt auch in Apotheken vermehrt durchgeführt werden.

Bereits im November 2020 ist eine entsprechende Verordnung so abgeändert worden, dass nicht nur Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal testen dürfen, sondern auch Apotheken und Apothekenangestellte. Die sogenannten PoC-Tests (Point of Care) können in jeder Apotheke durchgeführt werden. Eine Verpflichtung hierzu gibt es aber nicht.

Eine solche Schnelltestung darf in den Apotheken nur bei symptomfreien Kunden durchgeführt werden. In der letzten Zeit kam es häufiger zu Anfragen in der ADEXA-Rechtsabteilung. Denn einige Mitglieder sind nicht dazu bereit, diese Testung durchzuführen, und wollten wissen, ob sie hierzu arbeitsrechtlich verpflichtet sind.

Hier ist es so, dass sich aufgrund der geänderten Regelungen im Infektionsschutzgesetz durch die Corona-Verordnung auch die Berufsbilder des pharmazeutischen Personals geändert haben. Damit können Approbierte, Pharmazieingenieure und PTA jetzt auch verpflichtet werden, Testungen durchzuführen. Auch wenn manche Apothekenangestellte sich vielleicht für die Pharmazie entschieden haben, gerade um als Heilberufler nicht direkt „am Menschen“ zu arbeiten, hat sich ihr Berufsbild weiterent­wickelt – und nicht erst aufgrund der Pandemie (Stichwort Modell­vorhaben zur Grippeimpfung).

Foto: Milos – stock.adobe.com

Schutzpflichten der Apothekenleitung

Eine weitere Vorgabe ist natürlich, dass die Apothekenleitung ihre grundsätzlichen Schutzpflichten gegenüber den Angestellten auch hier einhalten müssen. Auch bei Durchführung von Corona-Schnelltests muss ein umfassender Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden. Für Apotheken, die sich hierfür interessieren, gibt es sehr detaillierte, praxis­nahe Empfehlungen der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

So muss zunächst geprüft werden, ob ausreichende Räumlichkeiten in der Apotheke vorhanden sind. Falls darüber nachgedacht wird, die Personalräume zu verwenden, muss man vorher klären, ob die Apotheke verpflichtet ist, dem Personal diese Räume zur Verfügung zu stellen. Dann wäre eine anderweitige Nutzung für Corona-Testungen ausgeschlossen. Werden zum Beispiel vor und nach den Apothekenöffnungszeiten Testungen durchgeführt, dann dürfen diese Räume nur benutzt werden, wenn sichergestellt werden kann, dass anschließend eine ausreichende Desinfektion und Belüftung erfolgt.

Bei den Räumen muss sichergestellt sein, dass diese separat betreten werden können. Rezeptur oder Labor sind keine geeigneten Räume für die Testung. Die zu testenden Personen sollen vor Betreten der Räume eine Händedesinfektion durchführen und einen Mund-Nasen-Schutz, besser noch eine FFP2-Maske, tragen.

Schutzkleidung und Schulung

Ferner muss Schutzkleidung für das testende Personal zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll aus einem Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Masken sowie einer Schutz­brille/Visier bestehen. Falls ein Betriebsarzt vorhanden ist, kann dieser zur Beurteilung des Arbeitsschutzes hinzugezogen werden.

Auch muss das testende Personal ausreichend geschult werden. In welcher Form Schulungen durchgeführt werden, ist nicht vorgeschrieben; sie können also auch online erfolgen. Nicht ausreichend scheint es zu sein, dass ein geschulter Apotheker sein Wissen an die anderen Teammitglieder weitergibt. Hier müssen jeweils separate Schulungen stattfinden!

Höhere Priorisierung von Testpersonal

Eine gute Nachricht für Apotheken­angestellte: Zumindest in Baden-Württemberg rücken die Testenden in die Prioritätsgruppe 2 auf und werden demnächst ein Impfangebot bekommen! Wenn die Schnelltestungen durch Apotheken ausgebaut werden, ist sicher damit zu rechnen, dass das testende Personal bundesweit ent­sprechend priorisiert wird. Ansonsten muss man abwarten, wie sich das Geschehen um die Schnelltests entwickelt. Da ab dem 8. März 2021 allen Bürgerinnen und Bürgern wöchentlich ein kostenloser Schnelltest angeboten werden soll, wird das Testaufkommen in den Apotheken zumindest vorübergehend steigen. Nehmen die Möglichkeiten von Laientests zu, dürfte sich die Nachfrage für Point-of-Care-Tests in den Apotheken wieder reduzieren. |

Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsberatung

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