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Alles rund um die Schwangerschaft

Online-Seminar für die Filialleitung

Was muss die Filialleitung beachten, wenn ein Teammitglied oder sie selbst schwanger wird? Gibt es neben den allgemeinen Vorschriften auch spezielle Regelungen unter Corona-Bedingungen? Mit diesen Fragen befasste sich ADEXA-Juristin Minou Hansen in ihrem Online-Seminar Ende Februar.

Neben der Mitteilung an die Inhaberin bzw. den Inhaber sowie die zuständige Behörde gemäß §§ 15 und 17 Mutterschutzgesetz ist es unerlässlich, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen: Kann die Tätigkeit in der Apotheke die Gesundheit der Schwangeren und/oder des Kindes gefährden? Beim pharmazeutischen Personal geht es hier nicht nur um Aspekte wie gefährdende Substanzen in der Rezeptur. Auch die Lage der Arbeitszeiten (nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden pro Doppel­woche) und das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie von Nachtarbeit ab 20.00 Uhr sind zu beachten. Gerade bei der Verteilung von Bereitschaftsdiensten können sich dadurch Probleme und ein Änderungsbedarf ergeben. Grundsätzlich gelten zudem Beschränkungen beim Heben von schweren Lasten u. a.

Aber auch das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 ist derzeit zu bedenken und kann unter Umständen zu einem arbeitgeberseitigen Beschäftigungsverbot führen.

Foto: ronnachaipark – stock.adobe.com

Im Anschluss an das Online-Seminar fand wieder eine Diskussionsrunde mit interessierten Teilnehmenden sowie ­Elke Fischer und Elfriede Hoffmann von der ADEXA-AG Filialleitung statt.

ADEXA-Mitglieder können in Kürze die Folien im passwortgeschützten Mitgliederbereich einsehen (die Zugangsdaten wurden mit dem Neujahrsrundschreiben verschickt).

Das nächste Online-Seminar ist für den 31. März 2021 geplant. Anmeldung unter www.adexa-online.de/online-seminar-filialleitung |

Sigrid Joachimsthaler

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