DAZ aktuell

Ab 1. April: Neue und geänderte Festbeträge

Festbetragsgruppen mit vier TNF-alpha-Inhibitoren

tmb | Zum 1. April wird es wieder einmal neue Festbetragsgruppen und geänderte Festbeträge geben. Weil nun auch Festbeträge für die neu gebildete Festbetragsgruppe mit vier TNF-alpha-Inhibitoren festgesetzt werden, erscheint es dieses Mal wohl noch mehr als sonst ge­boten, auf die Ankündigungen für Preisänderungen und auf drohende Lagerwertverluste zu achten.

Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge für Arzneimittel überprüft und am 8. Februar einige Änderungen vorgenommen, die zum 1. April wirksam werden. Für die folgenden, im vorigen Jahr neu gebildeten Festbetragsgruppen der Stufe 1 mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wurden Festbeträge festgesetzt: Agomelatin (oral), Darunavir (oral, über 150 mg), Kombination von Efavirenz, Emtricitabin und Tenofovir disoproxil (oral), Febuxostat (oral) sowie Prasugrel (oral).

Außerdem ist eine Festbetragsgruppe der Stufe 2 für TNF-alpha-Inhibitoren in subkutanen Darreichungsformen entstanden, für die nun Festbeträge festgesetzt wurden. Sie umfasst die Biologicals Adalimumab (über 20 mg), Certolizumab pegol, Etanercept (über 10 mg) und Golimumab (über 45 mg). Die Konzentrationen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden damit nicht erfasst.

Die Ankündigung der neuen gemeinsamen Festbetragsgruppe der Stufe 2 für die vier Biologicals war schon im Herbst kritisch betrachtet worden. Denn der Begriff der Vergleichbarkeit wird damit weit gefasst. Es geht um zwei Antikörper, ein Antikörper-Fragment und ein Fusionsprotein. Doch sie alle wirken als TNF-alpha-Inhibitoren, und ihre zugelassenen Anwendungsgebiete stimmen teilweise überein.

Zum 1. April werden außerdem die Festbeträge für die folgenden Fest­betragsgruppen der Stufe 1 mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angepasst: Ambroxol (Gruppe 2, inhalative Darreichungsformen), Cromoglicinsäure (Gruppe 2, nasale Darreichungsformen) sowie Pyridoxin (Gruppe 2, parenterale Darreichungsformen).

Zusätzlich wird ein Festbetrag der Stufe 3 für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel angepasst. Dies betrifft die Festbetragsgruppe „H1-Antagonisten, weitere Anti­histaminika“, Gruppe 9B, mit topischen Darreichungsformen der Wirkstoffe Bamipin, Chlor­phenoxamin, Clemastin, Dimetinden und Tripelennamin.

Die Festbetragsgruppen für zwei Gruppen verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden aufgehoben. Dies betrifft Theophyllin (Gruppe 4, Ampullen) und hochpotente Neuro­leptika (Gruppe 4, parenterale Darreichungsformen) mit den Wirkstoffen Benperidol und Fluphenazin. |

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