Gesundheitspolitik

Die Corona-Krise geht in die Verlängerung

Bundestag startet Debatte / Klarheit bei Abrechnung der FFP2-Masken

cha | Als der Bundestag Ende März 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedete, wurde darin festgelegt, dass es am 1. April 2021 außer Kraft treten sollte. Doch die Corona-Pandemie hält sich nicht an diese Vorgabe und so debattierte der Bundestag am vergangenen Freitag über dessen Verlängerung. Darüber soll zukünftig alle drei Monate entschieden werden – und damit auch über die Geltungsdauer der Maßnahmen, die den Apotheken die Arbeit in der Pandemie erleichtern. Diese zeigen sich weiterhin als Bollwerk in der Krise. Zusätzlich zur Maskenabgabe an die vulnerablen Gruppen verteilen sie auch Masken an Hartz-IV-Empfänger. Dabei machen verschiedene Berechtigungsscheine und eine unterschiedliche Honorierung die Abrechnung zu einer komplizierten Aufgabe. In Österreich sorgen derweil die Apotheken für ein bisschen mehr Freiheit: Wer sich dort kostenlos auf COVID-19 testen lässt, kann seit vergangenem Montag wieder zum Friseur gehen.

Lesen Sie mehr auf den Seiten 2 und 8. |

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