Gesundheitspolitik

Keine Sonderregeln

Ethikrat: Wie mit Geimpften umgehen?

ks | Können Personen, die sich freiwillig gegen COVID-19 haben impfen lassen, Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen gewährt werden? Mit dieser Frage hat sich der Deutsche Ethikrat in seiner am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung befasst. Und er zieht ein klares Fazit: Derzeit verbietet es sich, staatliche Freiheitsbeschränkungen individuell zurückzunehmen.
Foto: imago images/Christian Ditsch

Ethikrat-Vorsitzende Buyx: Sonderregeln sollte es nur für geimpfte Heimbewohner geben.

Die Argumente: Die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte könne bislang nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Und: Solange noch nicht jeder Bürger die Möglichkeit habe, sich impfen zu lassen, dürfte dies „als ungerecht empfunden werden“. Die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, erklärte zudem, dass eine individuelle Rücknahme staatlicher Maßnahmen nur für Geimpfte auch mit Blick auf die allgemeine Akzeptanz der Maßnahmen nicht richtig wäre. Das Maskentragen und Abstandhalten sei auch Geimpften weiterhin zumutbar.

Aber wie sieht es auf privater Seite aus? Wie dürfen etwa Veranstalter oder Fluggesellschaften mit Geimpften umgehen? Hier sei die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen, so der Ethikrat. Grundsätzlich können Private frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag schließen. Einschränkungen dieser Freiheit könnten jedoch gerechtfertigt sein, wenn es um Angebote geht, die für eine prinzipiell gleichberech­tigte Teilhabe am gesellschaft­lichen Leben unerlässlich sind.

Eine klare Sonderstellung räumt der Ethikrat jedoch den Bewohnern von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen ein. Die in solchen Einrichtungen geltenden Verbote und Einschränkungen sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden. Angesichts der erheblichen Belastungen, die diese Personen bereits erlebt haben, sei dies ethisch zu rechtfertigen. |

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