Wirtschaft

Neues Ungemach für Bayer

Milliardenschwere Musterklage von Investoren wegen Monsanto-Übernahme

cha | Gerade konnte der Leverkusener Bayer-Konzern bezüglich der US-Glyphosat-Prozesse etwas aufatmen, und schon steht neues Ungemach ins Haus: Vor dem Oberlandesgericht Köln soll ein Kapitalanleger-Musterverfahren stattfinden. Dabei könnten sich die Forderungen von Anlegern, die sich über die Risiken der Monsanto-Übernahme getäuscht fühlen, auf weit über eine Milliarde Euro belaufen.

Anfang vergangener Woche kamen gute Nachrichten für Bayer aus den USA: Der Oberste Gerichtshof will im Streit über die Gesundheitsrisiken durch den Unkrautvernichter Glyphosat die Meinung der US-Regierung einholen. Das vergrößert die Chancen, dass der Oberste Gerichtshof den Antrag des Leverkusener Konzerns zur Überprüfung eines Glyphosat-Urteils annimmt. Würde Bayer diesen Prozess gewinnen, könnten die Streitig­keiten um angebliche Krebsrisiken Glyphosat-haltiger Unkrautvernichter beendet werden. Damit wäre ein gewaltiges Problem, das seit der Monsanto-Übernahme wie ein Damoklesschwert über der Bayer-Spitze schwebt, endgültig gelöst.

Ansprüche der Kläger verjähren am 31. Dezember

Doch nun droht neues Ungemach. Auf Bayer kommt möglicherweise ein milliardenschweres Anleger-Musterverfahren zu – und zwar kurz vor Ende der Verjährungsfrist. Die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft, die auf solche Fälle spezialisiert ist, teilte vergangenen Donnerstag mit, die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln habe „die Veröffent­lichung des von Tilp gestellten Antrags auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapital­anleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Bundesanzeiger beschlossen“. Damit habe das Landgericht die Weichen gestellt, „um vom Oberlandesgericht Köln bindend feststellen zu lassen, ob die Bayer AG dem Kapitalmarkt wesentliche Risiken der Übernahme des US-Konzerns Monsanto seit September 2016 pflichtwidrig verschwiegen und sich gegenüber Anlegern wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat“. Wie Tilp weiter mitteilt, werden von der Kanzlei in den Bayer-Anlegerklagen „eine Vielzahl privater Anleger und über 250 institutionelle Investoren“ vertreten. Das Gesamtvolumen dieser Klagen, die schon anhängig sind bzw. vor dem möglichen Eintritt der Verjährung zum 31. Dezember 2021 noch anhängig gemacht werden, betrage weit über eine Milliarde Euro.

Bayer: Sind unseren Pflichten nachgekommen

Bei Bayer gibt man sich derweil gelassen. Auf Anfrage der AZ antwortete ein Sprecher, man halte die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet. Bayer habe die Gesetze eingehalten und sei seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen. „Zudem sind wir überzeugt, dass wir eine angemessene Due Diligence in Bezug auf die Akquisition von Monsanto durchgeführt haben“, heißt es weiter. Untersuchungen unabhängiger Experten hätten bestätigt, dass der Bayer-Vorstand bei der Akquisition im Einklang mit seinen Pflichten gehandelt habe. |

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