Gesundheitspolitik

KBV widersetzt sich BMG

Papierrezepte, falls keine E-Rezept-Einlösung möglich

cha | Der 1. Januar 2022 und damit die verpflichtende flächendeckende Einführung des E-Rezepts rückt näher. Da das Bundesministerium für Gesundheit weiterhin auf der Ausstellung von E-Rezepten beharrt, falls dies technisch möglich ist, verhärten sich nun die Fronten und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht auf Konfrontationskurs.

Das E-Rezept ist kaum getestet und die Ärzteschaft warnt schon seit einiger Zeit davor, am Ein­führungstermin 1. Januar festzuhalten. Doch beim Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bleibt man hart. Und hat der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unmissverständlich mitgeteilt, dass ein Wahlrecht zwischen dem elektronischen Verfahren und der Papierform nicht bestehe. Das geht aus einem Schreiben der KBV vom vergangenen Mittwoch, das der AZ vorliegt, hervor.

Darin äußert die KBV bezüglich des E-Rezepts erhebliche Bedenken „angesichts des noch lau­fenden Feldtests der Gematik und nicht hinreichend erprobter Anwendungen, ob eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird“.

Um die Versorgung der Versicherten sicherzustellen, empfiehlt sie daher den Vertragsärzten ein abgestuftes Vorgehen: Wenn der Anbieter der Verordnungssoftware das entsprechend zertifizierte Update für das E-Rezept zur Verfügung stelle, sollten Praxen das Update aufspielen. Allerdings sollten durchaus weiterhin Papier­rezepte ausgestellt werden: „Sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Praxis nicht in der Lage oder nicht dazu bereit sind E-Rezepte zu empfangen und einzulösen, kann die Vertragsarztpraxis dem Versicherten ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen.“

Diese Empfehlung sei, heißt es weiter, mit dem GKV-Spitzenverband und dem BMG nicht abgestimmt. „Wir gehen aber davon aus, dass auch für das BMG und den GKV-Spitzenverband die Aufrechterhaltung der Versorgung der Versicherten im Mittelpunkt steht und nicht gewünscht ist, dass eine erhebliche Anzahl von Arztpraxen ihren Patienten ab dem 1. Januar 2022 keine AU-Bescheinigungen oder Rezepte mehr ausstellen können und es mitten in der Pandemie zu einer erheblichen Störung der Praxisabläufe kommt“, äußert die KBV in ihrem Schreiben abschließend. |

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