Gesundheitspolitik

Gematik: Qualifizierter Zeitstempel nicht gefordert

Fehlt der Gesamtüberblick? / IT-Experte: Prozess ohnehin zu langsam für Masse an E-Rezepten

jb | Ein Kritikpunkt des im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) erstellten Gutachtens zum E-Rezept ist das Fehlen von Zeitstempeln (s. Beitrag oben). Was sagt die Gematik dazu?

Es hakt beim E-Rezept an vielen Ecken. Insbesondere die Abrechnung scheint Schwierigkeiten zu bereiten. Das Grundproblem besteht darin, dass die Funktion der TI und somit die Zuständigkeit der Gematik in der Apotheke endet. Die Aufteilung des Prozesses auf mehrere Schultern sollte die Aufgabe überschaubarer machen. Die Kehrseite ist aber, dass anscheinend niemand den Gesamtüberblick über den ganzen Prozess hat und so wurden die Hürden bei der Abrechnung erst spät sichtbar. Mittlerweile hat der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) eine Mängelliste erstellt. Ein wesent­licher Kritikpunkt ist unter anderem, dass keine qualifizierten Zeitstempel genutzt werden. Bereits vor einigen Wochen hatten Prozessbeteiligte das gegenüber der DAZ thematisiert. So sei es etwa möglich, dass Betrüger mit einem gestohlenen HBA E-Rezepte ausstellen und diese zurückdatieren, sodass sie nicht als falsch erkannt werden.

Diese Mängel können gravierende rechtliche Folgen haben, wie nun das aktuelle Gutachten im Auftrag des VDARZ zeigt.

Doch warum gibt es so einen Zeitstempel nicht, wenn er anscheinend so wichtig ist? Die Gematik erklärt dazu auf Nachfrage: „Diese Anforderung wurde bislang seitens der für den Abrechnungsprozess zuständigen Organisationen nicht an die Lösung gestellt. Zwar gibt es einen Zeitdienst in der Telematik­infrastruktur (TI), jedoch keinen, der alle Anforderungen aus eIDAS an den Zeitdienst erfüllt.“ Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“.

Einem IT-Experten zufolge ist allerdings der von den Rechenzentren geforderte qualifizierte Zeitstempel für den E-Rezept-Prozess gar nicht geeignet. Ein elektronisch qualifizierter Zeitstempel bestätige, dass ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in der gegebenen Form vorlag, erklärt er. Die Bestätigung erfolge von extern durch einen Vertrauensdiensteanbieter, vergleichbar sei das mit einer notariellen Beglaubigung des Zeitstempels für jedes E-Rezept – die Bundes­notarkammer fungiert hier unter anderem als Vertrauensdienste­anbieter. Dieser Prozess sei aber für die Masse an E-Rezepten, die anfallen wird, viel zu langsam. Allerdings gibt es nach Ansicht des IT-Experten im System andere Möglichkeiten, einen nicht manipulierbaren Zeitstempel aufzubringen. |

Das könnte Sie auch interessieren

VDARZ-Gutachten über E-Rezept-Mängel

Anwälte raten von E-Rezept-Belieferung ab

Technische Mängel und ihre rechtlichen Folgen

Gutachter raten Apotheken und Rechenzentren von E-Rezepten ab

Wie versichert man E-Rezepte?

„Den Apotheken droht der Totalschaden“

VDARZ, DAV und Versicherungsunternehmen suchen nach Lösungen

Wie versichert man E-Rezepte?

Telematikinfrastruktur

Herausforderung Rezeptabrechnung

Krankenkassen und Apothekerverband müssen sich auf Regelungen einigen

Telematikinfrastruktur: Wie funktioniert eigentlich die Rezeptabrechnung?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.