Gesundheitspolitik

20 Cent mehr

Jetzt fließt Geld für pharmazeutische Dienstleistungen

az | Seit dem 15. Dezember sind rezeptpflichtige Fertigarzneimittel um 20 Cent plus Mehrwertsteuer teurer als zuvor. Hintergrund ist das vor einem Jahr in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz. Es legt fest, dass die Kassen diesen Zuschlag zur Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen leisten.

Die Zuschläge fließen in einen Fonds ähnlich dem Nacht- und Notdienstfonds, über den Apotheken dann vergütet werden. Aktuell könnte sich diese Änderung minimal auf Zuzahlungen auswirken, soweit diese prozentual ermittelt werden. Außerdem können sich die Grenzen für Ausnahmen von der Zuzahlung verschieben – mit Folgen für einzelne Arzneimittel, deren Preise genau an dieser Grenze liegen. Der GKV-Spitzenverband hatte überdies bereits eine pauschale Erhöhung aller betroffenen Fest­beträge zum Stichtag beschlossen. Neue Mehrkosten durch Überschreitungen der Festbeträge sind daher nicht zu befürchten. |

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