Gesundheitspolitik

Die Hälfte ist bereit

ABDA-Blitzumfrage zu COVID-19-Impfungen in Apotheken

cha | Die gesetzlichen Grund­lagen wurden am vergangenen Freitag geschaffen, nun ist die spannende Frage, wie viele Apotheken tatsächlich COVID-19-Impfungen anbieten werden. Laut einer aktuellen Blitz­umfrage ist rund die Hälfte dazu bereit – sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

6800 Beschäftigte in Apotheken, darunter knapp 4000 Inhaber, nahmen zwischen dem 3. und dem 7. Dezember 2021 an der Online-Blitzumfrage der ABDA teil. Danach sind 44,8 Prozent der Befragten grundsätzlich der Ansicht, dass (Auffrischungs-)Impfungen gegen COVID-19 in Apotheken sinnvoll und umsetzbar wären. Dagegen lehnen 37,9 Prozent Impfungen in Apotheken generell ab.

Die grundsätzliche Zustimmung zu COVID-19-Impfungen in Apotheken spiegelt sich in der Bereitschaft wider, selbst daran mitzuwirken. So geben 44,5 Prozent der Apothekenleiter an, dass (Auffrischungs-)Impfungen gegen COVID-19 in ihrer Apotheke umsetzbar wären – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Sie bräuchten aber zuerst eine Schulung, da sie noch nicht gegen Grippe impfen. Weitere 7,7 Prozent impfen bereits gegen Grippe und könnten zeitnah mit (Auffrischungs-)Impfungen gegen COVID-19 beginnen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

Overwiening erwartet Start früh im ersten Quartal 2022

Doch wie sollten die Rahmenbedingungen gestaltet sein? Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, zählt dazu, „dass keine unnötigen administrativen Hemmnisse aufgebaut werden und auch die Vergütung angemessen ausgestaltet ist“. Zudem fordert sie in der Pressemeldung, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen müsse. „Wenn die nötigen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und der Corona-Impfverordnung jetzt zügig über die Bühne gehen, bin ich zuversichtlich, dass Impfungen in Apotheken früh im ersten Quartal 2022 starten können“, hofft Overwiening. Die Bundesapothekerkammer arbeite derzeit unter Hochdruck an einem Curriculum zur Fortbildung der Apotheker für COVID-19-Impfungen sowie einer Leitlinie zur Qualitätssicherung. Die Details rund um die Impfungen in Apotheken, zum Beispiel die Meldewege der Zahl der geimpften Personen an das Robert Koch-Institut, müssten im Anschluss gesondert geregelt werden. |

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