Gesundheitspolitik

Impfen per Delegation

Bund und Länder einigen sich auf weitere Maßnahmen

ks/cm | Bund und Länder haben sich geeinigt: Schon in Kürze sollen COVID-19-Impfungen auch in Apotheken möglich sein. Zunächst sollen Ärzte die Impfungen an Apotheker und Pflegefachkräfte delegieren können. Sodann soll eine gesetzliche Regelung den Kreis der Impfberechtigten erweitern.

Impfen per Delegation

Bereits am vergangenen Dienstag berieten sich die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über das weitere Vor­gehen in der Pandemie. Ein Beschluss wurde allerdings erst am Donnerstag gefasst. Neben Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene und weitreichenden 2G-Regelungen sieht dieser auch weitere Maßnahmen vor, um das Impfgeschehen zu beschleunigen. Bis Weihnachten soll allen Impfwilligen eine Erst- oder Boosterimpfung ermöglicht werden. „Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern“, heißt es im Beschluss. Im Bundeskanzleramt soll ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet werden, „der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll“.

Wie bereits im Vorfeld absehbar soll zudem der Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden: „Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzte an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen“. Darüber hinaus solle eine gesetzliche Änderung erfolgen, damit Apotheker, Zahnärzte und weitere Berufsgruppen in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können. An Letzterem arbeiten die künftigen Ampelkoalitionäre bereits.

Üblicherweise unterliegt bei Delegation einer ärztlichen Leistung der Leistungserbringende der Aufsicht und fachlichen Weisung der Ärztin oder des Arztes. Welche Regelungen im Einzelnen bei der Delegation der COVID-19-Impfung an Apotheken gelten sollen, ist noch nicht bekannt.

Ob es eine allgemeine Impfpflicht geben wird, sollen die Abgeord­neten im Deutschen Bundestag diskutieren, sagte Merkel nach der Bund-Länder-Konferenz. Der Deutsche Ethikrat werde gebeten, bis zum Jahresende eine Stellungnahme dazu vorzulegen. |

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