Gesundheitspolitik

DocMorris greift an

Eilantrag gegen Paritätische Stelle vor dem Sozialgericht

ks | Seit fast einem Jahr müssen sich auch EU-Versender, die GKV-Versicherte mit Rx-Arzneimitteln versorgen, wieder an die Arzneimittelpreisverordnung halten. DocMorris hatte eine Weile stillgehalten – doch nun geht die Zur-Rose-Tochter über einen Umweg gegen die neue Vorschrift im Sozialgesetzbuch V vor: Per Eilantrag will sie vom Sozialgericht Berlin vorläufig feststellen lassen, dass die kürzlich vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ins Leben gerufene Paritätische Stelle bei einem Verstoß gegen das neue Boni-Verbot keine Sanktionen verhängen darf.

Besagte Paritätische Stelle ist seit dem 1. Oktober im Rahmenvertrag verankert. Grundlage ist § 129 SGB V, in dem auch die neue Preisbindung festgeschrieben ist. DocMorris begründet seinen Eilantrag damit, dass diese Regelung europarechtswidrig sei, und verweist auf das EuGH-Urteil von 2016.

Laut einem Sprecher des Sozialgerichts ist dieses „um eine zeitnahe Erledigung bemüht“, möglicherweise falle sie noch dieses Jahr. |

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