Wirtschaft

Spikevax erst ab 30

Moderna beantragt Zulassung für 6- bis 11-Jährige

cha | Es ist schon ein merkwürdiger zeitlicher Zusammenhang: Am Tag, nachdem der US-Konzern Moderna bekannt gab, dass er die Zulassung seines COVID-19-Impfstoffs für 6- bis 11-Jährige bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) beantragt hat, teilte die STIKO mit, dass unter 30-Jährige zukünftig nur noch mit dem Konkurrenzprodukt von Biontech geimpft werden sollen.

Vergangenen Dienstag gab das US-Unternehmen Moderna per Pressemeldung bekannt, dass es bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine Erweiterung der bedingten Marktzulassung (CMA) für seinen COVID-19-Impfstoff auf Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren beantragt hat. Dies sei, heißt es weiter, „unser erster Antrag für die Verwendung unseres Impfstoffs in dieser Altersgruppe“. Beabsichtigt werde, die Daten auch bei anderen Zulassungs­behörden weltweit einzureichen, „um diese wichtige jüngere Altersgruppe mit unserem COVID-19-Impfstoff zu schützen“.

Am darauffolgenden Mittwoch teilte dann die EMA mit, dass die Prüfung des Antrags voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein werde. Bereits seit 18. Oktober prüft die EMA die Zulassung des Biontech-Impfstoffs Comirnaty für 5- bis 11-Jährige, hier wurde seinerzeit eine Prüfdauer von einigen Monaten in Aussicht gestellt.

Doch große Geschäfte wird Mo­derna mit seinem Impfstoff in Deutschland in dieser Altersgruppe kaum machen. Denn just ebenfalls am vergangenen Mittwoch gab die STIKO bekannt, dass zukünftig Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit Comirnaty zu impfen seien. Das gelte sowohl für die Grundimmunisierung als auch für mögliche Auffrischimpfungen, auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO, Schwangeren unabhängig vom Alter Comirnaty anzubieten.

Als Begründung führt die STIKO an, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei unter 30-Jährigen nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty.

Der Beschlussentwurf befinde sich derzeit im Stellungnahme­verfahren, Änderungen seien noch möglich, heißt es weiter. |

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