Gesundheitspolitik

Präqualifizierung nötig

Trink- und Sondennahrung in Kriterienkatalog integriert

jb | Ab dem kommenden Jahr ändern sich die Vorgaben zur Versorgung von Patienten mit Trink- und Sondennahrung: Künftig müssen sich Apotheken auch für diesen Bereich präqualifizieren lassen.

Der Kriterienkatalog zur Präqualifizierung der Leistungserbringer gehört vermutlich nicht zur Lieblingslektüre der meisten Apothekenteams. Zu absurd muten die Voraussetzungen an, an welche die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln geknüpft ist. Für so manche Apothekenleiter ist das Grund genug, einige Be­reiche einfach aufzugeben, zumal es sich im Regelfall nicht einmal finanziell lohnt.

In diesen ungeliebten Katalog wurde nun ein neuer Versorgungsbereich aufgenommen, der die Apotheken leider auch betrifft. Er trägt die Bezeichnung 03F15 und beinhaltet Trink- und Sondennahrungen.

Ab 1. Januar 2022 können sich Apotheken für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren lassen. Eine noch bestehende ­Präqualifizierung ist davon un­berührt. Wird die Requalifizierung beantragt, sollten Apotheken, die weiterhin Trink- und Sondennahrung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeben möchten, darauf achten, diesen Bereich mit anzukreuzen. Andernfalls können sie keine enterale Ernährung mehr auf Rezept abgeben.

Anforderungen für Apotheken überschaubar

Immerhin dürften die Anforderungen keine Apotheke vor grö­ßere Schwierigkeiten stellen. So kommen zum Beispiel Approbierte, PTA und Pharmazieingenieure als fachliche Leitung infrage. Sie müssen außerdem Muster bereithalten – und es ist ein Raum zur Beratung mit Sitz­gelegenheit erforderlich. Die sachgerechte Lagerung muss natürlich ebenfalls möglich sein, ebenso wie die zeitnahe Versorgung und Beratung im häuslichen Umfeld. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.