Gesundheitspolitik

Geduld ist gefragt

Mehrfachverordnungen kommen wohl erst Mitte 2022

cm/ks | Mit dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Ärzte sogenannte Mehrfachverordnungen ausstellen können. Doch wo bleiben diese Rezepte? In diesem Jahr hieß es, sie würden an die Einführung des E-Rezepts verknüpft – nun erklärt die Gematik, es wird voraussichtlich erst Mitte 2022 so weit sein.

Mehrfachverordnungen erlauben nach der Erstabgabe eines Arzneimittels eine sich bis zu drei Mal wiederholende Abgabe in der Apotheke. Diese Rezepte sind besonders zu kennzeichnen und dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum beliefert werden. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bekamen den Auftrag, die Details zur Umsetzung auszuarbeiten. Gelungen ist das bis heute nicht. KBV und GKV hatten stets darauf verwiesen, dass eine Umstellung sehr aufwendig sei und daher erst mit Einführung des E-Rezepts Sinn ergebe.

Nun liegt der Stichtag 1. Januar 2022 nicht mehr in allzu weiter Ferne – und schon ist abzusehen, dass es wohl auch zu diesem Zeitpunkt nicht klappen wird mit den Wiederholungsrezepten. Zwar seien die fachlichen Anforderungen abgestimmt, betont die Gematik auf Nachfrage. Jedoch müsse vor dem Start der Mehrfachverordnungen noch die E-Rezept-App angepasst werden, was für das kommende Jahr vorgesehen ist. Zudem seien zunächst noch „Änderungen am Fachdienst“ erforderlich. „Wir gehen davon aus, dass die Funk­tionalität Mitte 2022 in der Praxis verfügbar sein wird“, schreibt eine Gematik-Sprecherin auf Anfrage. Um den Herstellern Aufwände zu ersparen für eine Funktion, die vom Fachdienst noch nicht unterstützt werde, habe die KBV sie zunächst aus dem Zertifizierungskatalog gestrichen. Und: „Eine gesetzlich definierte Umsetzungsfrist gibt es nicht.“

In Sachen Mehrfachverordnung ist also weiter Geduld gefragt. Schon im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatten insbesondere die Kassen kein gutes Haar an der Idee gelassen. Einer ihrer Kritikpunkte: Bei einigen Arzneimitteln wäre eine „Einmalabholung“ der gesamten Menge äußerst kritisch, da z. B. die Verfallsdauer der Arzneimittel im Jahresverlauf überschritten oder die Wirksamkeit aufgrund von falscher Lagerung beeinträchtigt werden könnte. |

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