Gesundheitspolitik

Neue Corona-Indikatoren kommen

ks | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Es enthält neben einem Bündel von Maß­nahmen, um die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli zu bewältigen, auch Änderungen am Infektionsschutzgesetz. So werden Ein­reisende aus dem Ausland verpflichtet, künftig generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorzulegen. Zudem wird die „Hospitalisierungsrate“, also die Zahl der Corona-Patienten in Kliniken, neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen. Sie wird ergänzt um weitere Indikatoren, z. B. die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der Geimpften.

Im Infektionsschutzgesetz geregelt wird zudem, dass Arbeitgeber während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in bestimmten Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Pflegeheime) ihre Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus befragen dürfen. Die Information soll dazu dienen, arbeitsorganisa­torische Abläufe zu regeln, etwa Dienstpläne zu organisieren. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. |

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