Wirtschaft

372,40 Euro pro Notdienst

ks | Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den pauschalen Zuschuss für die von den Apotheken im zweiten Quartal 2021 erbrachten Vollnotdienste festgesetzt. Maß­geblich für dessen Berechnung ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem Konto des Nacht- und Notdienstfonds eingegangen sind. Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen. Im zweiten Quartal standen etwas mehr als 37 Mio. Euro bereit – wovon noch Verwaltungsausgaben abzuziehen waren. Damit blieben rund 36,5 Mio. Euro zur Ausschüttung für 18.538 Apotheken, die insgesamt 98.041 Vollnotdienste (Vorquartal: 96.936) geleistet hatten. Daraus ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst eine Pauschale von 372,40 Euro. Im Vorquartal lag sie noch bei 377,92 Euro – hier war auch etwas mehr Geld auf der Einnahmenseite vorhanden. Ein Grund: Im ersten Quartal 2021 waren durch die im dritten Quartal 2020 erfolgte Stundung der offenen Forderungen der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken viele offene Forderungen beglichen worden. |

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