Gesundheitspolitik

2 Euro sind genug

ABDA zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

cm/eda | Die ABDA hat an der geplanten Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung nicht viel auszusetzen. Im Wesentlichen beschränken sich die Änderungswünsche auf Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen. Die vorgesehene Vergütung der Apotheken mit 2 Euro, wenn sie COVID-19-Impfnachweise nachträglich in das gelbe Impfbuch des Geimpften übertragen, unterstützt die ABDA.

Der Entwurf für eine Änderungsverordnung der Coronavirus-Impfverordnung sieht zum Beispiel vor, dass Apotheken ab 1. Oktober auch Impfzentren, mobile Impfteams und den öffentlichen Gesundheitsdienst mit COVID-19-Impfstoff beliefern sollen. Zudem ist eine Vergütung in Höhe von 2 Euro brutto vorgesehen, wenn sie COVID-19-Impfnach­weise analog im gelben Impfbuch eines Geimpften nachtragen.

Die ABDA fordert in einer Stellungnahme zum Verordnungs­entwurf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, noch vor dem 1. Oktober zu definieren, ob und wie Apotheken prüfen müssen, ob ein Leistungserbringer berechtigt ist, COVID-19-Impfstoff zu bestellen. Unvergessen ist im Apothekerhaus offenbar das Durcheinander, als Apotheken erstmals Vakzine an niedergelassene Ärzte verteilen sollten. Damals war nicht klar geregelt, ob Apotheken nur Haus- oder auch Facharztpraxen mit Impfstoff versorgen durften und wie es sich mit Privatärzten verhält.

Die vorgesehene Vergütung in Höhe von 2 Euro, wenn Apotheken COVID-19-Impfnachweise nachträglich in das gelbe Impfbuch des Geimpften übertragen, geht für die Standesvertretung in Ordnung: „Die vorgesehene Einführung einer Vergütung für Nach­träge in Impfpässe, deren Höhe der­jenigen für die Ärzte entspricht, begrüßen wir.“ Allerdings bittet sie das BMG, nochmals ausdrücklich klarzustellen, dass diese Vergütung lediglich für nachträgliche Eintragungen von Impfungen gegen COVID-19 gilt.

Unzufrieden ist die ABDA nach wie vor mit der Vergütungshöhe für die Distribution der Impfstoffe. Diese fasst das BMG in dem aktuell vorliegenden Verordnungs­entwurf jedoch nicht an. Nach Berechnungen der ABDA vom Mai müssten Apotheken 18,08 Euro netto je Vial erhalten. Das BMG hatte daraufhin die 6,58 Euro netto je ausgelieferte Durchstechflasche auf 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhöht. |

Das könnte Sie auch interessieren

Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung

ABDA: Was müssen Apotheken vor der Impfstofflieferung prüfen?

Neue Coronavirus-Impfverordnung

Keine Bewegung bei der Apothekenvergütung

Priorisierung fällt, Betriebs- und Privatärzte an Bord – Vergütungsanpassung bleibt aus

Neue Impfverordnung, alte Vergütung

COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen und Betriebsärzte

Apotheken sollen 1 Euro mehr pro Vial erhalten

Klarstellung des Finanzministeriums

Keine Umsatzsteuer auf Coronaimpfung in Apotheken

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.