Wirtschaft

1 Mio. Euro zurückgeholt

Erfolgreiche Retax-Bilanz beim LAV Baden-Württemberg

cha | Insgesamt 937.533 Euro konnte der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg aufgrund nicht berechtigter Retaxationen für seine Mitglieder zurückholen. Kritik äußerte LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth daran, dass es trotz der angespannten Situation im Pandemie-Jahr Retaxationen wegen Kleinigkeiten gab.

Die Abteilung Taxation des LAV Baden-Württemberg hat laut Pressemeldung im Jahr 2020 12.332 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft (im Vorjahr: 10.449), die zu 6233 Retaxationsvorgängen zusammengefasst wurden (Vorjahr: 4552). Jeder Vorgang sei in einem komplexen und arbeitsaufwendigen Prüf- und Einspruchsverfahren bearbeitet worden. Der Gesamtwert der geprüften Retaxationen lag 2020 mit 1.517.869 Euro etwas höher als im Vorjahr (1.516.805 Euro). Von diesen knapp 1,52 Millionen Euro konnten im Einspruchsverfahren jedoch rund 62 Prozent für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden (Vorjahr: rund 66 Prozent). Das sind nach Wert insgesamt 937.533 Euro (Vorjahr 1.012.372 Euro). Zusammen­gefasst lasse sich also sagen, heißt es weiter, dass nach Summe knapp zwei Drittel der geprüften Retaxa­tionen nicht berechtigt waren.

Dazu äußert LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: „Die Anzahl der Retaxationsvorgänge war 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Der Gesamtwert der geprüften Retaxationen hat sich hingegen nur leicht erhöht.“ Daraus sei zu schließen, dass im LAV viele Retaxationen über geringere Beträge bearbeitet werden mussten. „Über diese Tatsache muss ich angesichts des kräftezehrenden Pandemie­jahres die Stirn runzeln“, so Hofferberth weiter. „Apotheken waren bis in die Haarspitzen eingespannt und arbeiten mit ihren Teams bis an die Grenzen des Machbaren. Und dann gab es offensichtlich Retaxationen wegen Kleinigkeiten.“ Die Erleichterungen durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hätten sich über weite Strecken des Jahres anscheinend nicht sehr ausgewirkt, auch sei eine besondere Berücksich­tigung der außergewöhnlichen Versorgungssituation durch die Krankenkassen kaum erkennbar. |

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