Gesundheitspolitik

Gastzugang für 200 Euro

Verbändeportal auch für Nicht-Verbandsmitglieder

jb/eda | Dass der Zugang zum Verbändeportal und damit die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate zunächst nur Verbandsmitgliedern vorbehalten war, sorgte für großen Unmut in der Apothekerschaft. Seit Kurzem soll es nun auch Apotheken­inhabern, die nicht Mitglied in einem Verband oder Verein sind, möglich sein, auf mein-apothekenportal.de digitale Impfzertifikate auszustellen – für einmalig 200 Euro pro Hauptapotheke.

Über das Verbändeportal mein-apothekenportal.de stellen die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland derzeit die digitalen Impfzertifi­kate aus. Nicht-Verbandsmitglieder hatten allerdings bislang keinen Zugang zu dem Portal und konnten diesen Service daher nicht anbieten. Dies sorgte bei den Nicht-Verbandsmitgliedern für großen Unmut. Neben der Tatsache, diese Dienstleistung erst einmal nicht anbieten zu können, ärgerten so manchen dabei vor allem die Äußerungen des DAV-Vize Hans-Peter Hubmann, dass er auf dem aus Verbandsgeldern finanzierten Portal keine „Schmarotzer“ brauche. Bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein am Mittwoch vergangene Woche wurde sogar berichtet, dass dem DAV eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung vorliege. Nach Ansicht der Abmahnenden sei die Vorgehensweise des DAV bzw. der ABDA rechtswidrig, da die Zusage der Spitzenorganisation gegenüber dem Bundesgesundheitsministe­rium, die digitalen Impfzertifikate auszustellen, alle Apothekerinnen und Apotheker umfasse, unabhängig davon, ob eine Verbandsmitgliedschaft vorliege oder nicht.

Zumindest ein Teil des Ärgers sollte nun vom Tisch sein: Der angekündigte Gastzugang steht seit Kurzem zur Verfügung. Nicht-Verbandsmitglieder können das Portal nun kostenpflichtig nutzen. Gleich auf der Startseite von www.mein-apothekenportal.de findet sich der Button „Jetzt ohne Verbandsmitgliedschaft registrieren“.

Nutzung bis Ende Juni 2022

Der DAV möchte von den Apotheken, die keine Verbandsbeiträge bezahlen, pro Hauptapotheke einmalig 200 Euro netto für die Nutzung des Portals haben. Für jede weitere Betriebsstätte fallen zusätzlich 60 Euro (netto) an. Damit sind die Kosten bis 30. Juni 2022 gedeckt, dann endet laut AGB der Vertrag – wenn er nicht einvernehmlich verlängert wird. |

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