DAZ aktuell

„Uberisierung der Apotheke“

Gesetzesvorhaben in Frankreich

hb/ral | Die Apothekerorganisationen in Frankreich laufen aktuell Sturm gegen eine neue Gesetzesvorlage. Sie sieht vor, dass nicht rezeptpflichtige Arzneimittel künftig auch im Wege des Onlinehandels über Internet-Plattformen abseits der Apotheke vertrieben werden dürfen.
Foto: benjamin sibuet – stock.adobe.com

Der Onlinehandel mit OTC-Arzneimitteln ist in Frankreich bereits seit 2013 zulässig, jedoch nur ausgehend von Präsenzapotheken, die eine spezielle Erlaubnis dafür haben und auch für die Vorratshaltung der Präparate in ihren Räumlichkeiten zuständig sind.

Das soll sich durch die „Gesetzesvor­lage zur Beschleunigung und Verein­fachung des öffentlichen Handelns (ASAP)“ nun ändern. Konkret soll erlaubt werden, OTC-Präparate im Weg des Internethandels auch über gemeinsame Plattformen zuzulassen. Die Arzneimittel, die hierüber vertrieben werden, sollen auch in Räumlichkeiten außerhalb von Apotheken gelagert werden dürfen, die jedoch unter der Kontrolle eines Apothekers stehen müssen. Nach den Vorstellungen der Regierung sollen die Plattformen es den Apothekern ermöglichen, „ihre Tätigkeit auszubauen und den Franzosen eine sichere Abgabe von Arznei­mitteln zu ermöglichen“.

Der französische Apothekerverband USPO lehnt das Vorhaben strikt ab. Der derzeitige Gesetzestext ebne den Weg für die Uberisierung der Apo­theke, so seine Kritik. Von der Basis bekommt der Apothekerverband uneingeschränkte Rückendeckung. |

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