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Das muss man zum Coronavirus wissen

International Pharmaceutical Federation (FIP) veröffentlicht Guideline

jb/ral | Der Internationale Apothekerverband (FIP) hat eine Übergangsleitlinie für Apotheker veröffentlicht, die Hinweise zum Coronavirus zur Verfügung stellt und sich auch mit präventiven Maßnahmen beschäftigt. Denn aus Sicht der FIP können Apotheker eine wich­tige Rolle dabei spielen, die Ver­breitung des neuen Coronavirus 2019-nCoV zu verhindern und das effiziente Management der Infektion durch die Gesundheitssysteme zu unterstützen.

Das Papier kann in sechs Sprachen auf der FIP-Webseite heruntergeladen werden – allerdings nicht in Deutsch. Zu Beginn des 30-seitigen Dokuments wird zunächst dargelegt, welche Auf­gaben Apotheker im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben – in betroffenen und nicht betroffenen Regionen. Weiter folgen Informationen zum Coronavirus und dem Ausbruch, unter anderem zu den Übertragungswegen, zu klinischen Symptomen und zur Behandlung.

Nach Ansicht der FIP sollen Apotheken einen Verantwortlichen benennen, der sich um die Beschaffung der benötigten Arzneimittel und Medizinprodukte kümmert. Listen, was an Lager gehalten werden soll, sind der Guideline angefügt. Sie umfassen zum Beispiel Arzneimittel zur antiviralen Therapie, wie Interferon, Ribavirin sowie Lopinavir/Ritonavir, außerdem Ibuprofen und Methylprednisolon, aber auch räumliche Voraussetzungen, wie ein isoliertes Ausgabefenster, Equipment, wie Fiebermesser und eine UV-Lampe, sowie persönliche Schutzausrüstung.

Außerdem stellt die FIP einen Entscheidungsbaum zur Verfügung, anhand dessen Apotheker Patienten zu den passenden Maßnahmen raten sollen. Die FIP empfiehlt, dass das ganze Apothekenteam die Guideline kennen sollte. Die Risikobewertung einzelner Patienten sollte unter der Leitung eines Apothekers stattfinden. Auch für den Verweis an die richtige Stelle im Verdachtsfall sei ein Apotheker verantwortlich. Und: Für Apotheker im HV bestünde definitiv ein Infek­tionsrisiko, weil sie Kontakt mit potenziell Infizierten haben. Daher sollten Heilberufler persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen. |

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