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ABDA legt Positionspapier zum E-Rezept vor

Konsequentes Makelverbot gefordert / DAV-WebApp als einheitliche Lösung

ks | Die ABDA hat ein Positions­papier zum E-Rezept erarbeitet. Darin legt sie dar, „was es für eine erfolgreiche Einführung braucht“: Das ist vor allem die Akzeptanz der Versicherten, aber auch die der Heilberufler, die mit dem E-Rezept arbeiten sollen. Dafür sei Vertrauen nötig – und ein sicherer, praktikabler Prozess. Dafür müsse der Gesetzgeber aktiv werden, so die ABDA.

Die Einführung des E-Rezeptes ist für 2021 vorgesehen, es soll das Papier­rezept nach und nach ersetzen – eine Entwicklung, die die Apothekerschaft begrüßt, wie die ABDA in dem jetzt veröffentlichten Papier betont. Mit dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) wird das E-Rezept konkreter. Jedoch sieht die ABDA an entscheidenden Punkten Nachbesserungs­bedarf. Das macht sie auch in ihrem siebenseitigen Positionspapier deutlich. Darin beschreibt sie die aus ihrer Sicht bestehenden Herausforderungen und Erfolgsbedigungen für die Einführung des E-Rezeptes mit Blick auf die Bedürfnisse des Patienten. Und sie stellt klar, wo sie politischen Handlungsbedarf sieht. Zum einen müsse ein konsequentes Makelverbot für Verordnungen installiert werden. Zum anderen seien Mechanismen erforderlich, die das Makeln von E-Rezepten auch faktisch unmöglich machen und den Patienten in seinen Rechten schützen. Bislang gebe es keine klare Vorgaben für das Handling des E-Rezepts auf Patientenseite.

Nicht zuletzt skizziert die ABDA den technischen Lösungsansatz, den der DAV für die Verwaltung des E-Rezeptes entwickelt hat, und der derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes in Berlin erprobt wird. Dabei macht sie deutlich, dass dieser Ansatz die von ihr ausgemachten Erfolgsfaktoren erfülle: Er gestalte die Prozesse kostengünstig, diskriminierungsfrei, effizient und mit „höchstem Patientennutzen“.

Und so heißt es im ABDA-Papier: „Die Apothekerschaft bietet an, diese einheitliche technische Lösung Gematik-konform für die Versichertengemeinschaft umzusetzen. Dazu bedarf es neben dem Makelverbot eines soliden rechtlichen Rahmens, der eine entsprechende Beauftragung des DAV oder eine Beleihung ermöglicht.“

Das Positionspapier finden Sie auf der ABDA-Webseite. Auf DAZ.online ist es unter dem Webcode R4SG9 abrufbar. |

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