Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Europäisches Arzneibuch

Bekanntmachung zum Europä­ischen Arzneibuch, 10. Ausgabe, 3. Nachtrag*

Vom 3. Dezember 2020 (BAnz AT 17.12.2020 B11)

Der Gesundheitsausschuss (Teil­abkommen) des Europarates hat auf Empfehlung der Europäischen Arzneibuch-Kommission am 20. März 2019 mit der Resolution AP-CPH (19) 3 den 1. Januar 2021 als Termin für die Übernahme des 3. Nachtrags zur 10. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europä­ischen Arzneibuchs, revidiert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. 1993 II S. 15), dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist (Gesetz vom 4. Juli 1973, BGBl. 1973 II S. 701), festgelegt.

Der 3. Nachtrag zur 10. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird vom Europarat in Straßburg in englischer („European Pharmacopoeia, Supplement 10.3“) und französischer Sprache („Pharmacopée Européenne, Supplément 10.3“), den Amtssprachen des Europarates, herausgegeben. Es ist vorgesehen, den 3. Nachtrag zur 10. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs unter Beteiligung der zuständigen Be­hör­den Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache zu übersetzen und anschließend als geltende Norm bekannt zu machen.

Die neuen, revidierten oder korrigierten Monographien und anderen Texte des 3. Nachtrags zur 10. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sind in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar.

Bonn, den 3. Dezember 2020

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung

Prof. Dr. Knöß

* Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 10. Ausgabe, 2. Nachtrag vom 19. Mai 2020 (BAnz AT 04.06.2020 B8)

 

Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 15. Dezember 2020 (BAnz AT 15.12.2020 V1) ist eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV)“ vom 14. Dezember 2020 abgedruckt.**

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld den Webcode S6MA6 ein.

Coronavirus-Impfverordnung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V3) ist eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ vom 18. Dezember 2020 abgedruckt.**

Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. Dezember 2020 (BAnz AT 10.12.2020 B6) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen − Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 18. November 2020 abgedruckt.**

Anatomisch-Therapeutisch-Chemische Klassifikation

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 16. Dezember 2020 (BAnz AT 16.12.2020 B3) ist eine „Bekanntmachung gemäß § 73 Absatz 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Herausgabe der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation mit definierten Tagesdosen (DDD)“ vom 2. Dezember 2020 abgedruckt.**

Fortschreibung der Produktgruppen 08 und 32

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 16. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B1 und B2) sind „Bekanntmachungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung folgender Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 19. November 2020 abgedruckt:**

  • Produktgruppe 08 „Einlagen“
  • Produktgruppe 32 „Therapeutische Bewegungsgeräte“

 

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