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Pandemie Spezial

Kostenlos, aber nicht beratungslos

Was Apotheken ihren Kunden zu FFP2-Masken mit auf den Weg geben sollten

Seit Mitte Dezember gibt es für Ältere und bestimmte Risikogruppen kostenlose Atemschutz­masken der Schutzklasse FFP2. Die Verteilung wurde von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kurzerhand den öffentlichen Apotheken übertragen. Größter Kritikpunkt an der Aktion ist sicher die Spontanität, denn die meisten Apotheken mussten sich noch kurzfristig mit den entsprechenden Kontingenten auf eigene Kosten bevorraten. Doch neben der logistischen Aufgabe muss das Apothekenpersonal die Bedarfsberechtigten vor allem über den korrekten und hygienischen Umgang mit den FFP2-Masken aufklären. | cel/eda

Seit dem 15. Dezember werden Menschen ab 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen mit kostenlosen FFP2-Masken aus den öffentlichen Apotheken versorgt. Sicherheit besteht bei den Bedarfsberechtigten vornehmlich darin, dass sie Anspruch auf drei Gratismasken im Dezember haben. Wie sie die Masken sodann auch korrekt und hygienisch aufsetzen, absetzen und wie lange sie eine solche FFP2-Maske überhaupt tragen dürfen, dabei besteht durchaus Beratungsbedarf.

Wie lange und wie häufig

Für eine Antwort auf die Frage, wie lange am Stück denn die Maske getragen werden darf, muss man feststellen, dass für Privatpersonen keine konkreten Empfehlungen für die Tragedauer von FFP2-Masken existieren. Allerdings gibt es Empfehlungen des Arbeitsschutzes, wie lange eine FFP2-Maske ohne Unterbrechung getragen werden kann. An diesen Empfehlungen orientiert sich auch das Robert Koch-Institut (RKI): „Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i. d. R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren“, erklärt das RKI auf seiner Seite.

Auch die Frage, wie häufig die FFP2-Maske getragen werden darf, lässt sich für den privaten Bereich nicht eindeutig beantworten. Im Rahmen des Arbeitsschutzes, wo FFP2-Masken bisher gewöhnlich eingesetzt werden, sollen Einwegmasken nach einer Schicht – also nach acht Stunden – oder bei Durchfeuchtung entsorgt werden („Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung“ vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe vom 7. Mai 2020). Liegen den Masken individuelle Herstellerangaben bei, gelten natürlich diese. Im Pandemiegebrauch werden FFP2-Masken (vor allem von der Bevölkerung) wahrscheinlich selten in Acht-Stunden-Schichten getragen, sondern eher jeweils kurze Zeiten im Supermarkt oder beim Tanken.

Werden Masken also wiederverwendet, sollten sie zwischen den Trageintervallen so gelagert werden, dass sie gut trocknen können und keine Gegenstände kontaminieren. Die Plattform www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät eher praxisorientiert: „Bewahren Sie wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen vorübergehend in ­einem separaten Beutel auf. Zu Hause können Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Trocknen aufhängen“. Das RKI schreibt dagegen: „FFP2-Masken (sollten) grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i. d. R. um Einmalprodukte handelt.“

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Für die meisten Bedarfsberechtigten dürfte die kostenlose Verteilaktion der erste Berührungspunkt mit FFP2-Masken sein. Daher ist eine Beratung umso wichtiger.

Reinigen und desinfizieren

Während im Frühjahr noch vereinzelt die (Experten-)Meinung galt, dass Atemschutzmasken mit FFP-Schutzklassen desinfizierbar seien, rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) inzwischen davon ab, die Masken thermisch oder chemisch zu behandeln, um sie wiederverwenden zu können. „Zwischenzeitlich liegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die eine Aktualisierung dieser Empfehlung notwendig machen. Entsprechend kann eine Dekontamination von Atemschutzmasken bei 65° – 70°C trockener Hitze über 30 Minuten nicht mehr empfohlen werden. Mögliche Anpassungen der Verfahrensparameter zur zuverlässigen Vireninaktivierung bei gleichzeitiger Sicherstellung der weiteren Masken­integrität werden derzeit überprüft“, heißt es auf der Website des BfArM. Von der Behandlung der Maskenoberfläche mit flüssigen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln wurde schon immer grundsätzlich abgeraten, um das Material und damit die Schutz- bzw. Filterwirkung nicht zu beschädigen.

„Nebenwirkungen“ durch die FFP2-Masken

Laut RKI gibt es keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen und langfristigen Auswirkungen bei vulnerablen Personen oder Kindern beim Tragen von FFP2-Masken. Jedoch seien bei Gesundheitspersonal Nebenwirkungen wie z. B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis (DAZ 2020, Nr. 24, S. 25) infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z. B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen seien gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Was ist beim Aufsetzen der Maske wichtig?

Damit die Maske ihre Schutzwirkung über acht Stunden behält, müssen beim Aufsetzen, Absetzen und Trocknen der Maske bestimmte Hygieneregeln beachtet werden. Zusammengefasst hat diese www.infektionsschutz.de:

  • Vor dem Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung sollten Sie sich nach Möglichkeit gründlich die Hände waschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife).
  • Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass die Alltagsmaske Mund und Nase vollständig bedeckt und an den Rändern möglichst eng anliegt.
  • Während des Tragens sollten Sie die Mund-Nasen-Bedeckung nicht berühren und nicht verschieben.
  • Eine durchfeuchtete Mund-Nasen-Bedeckung sollte gewechselt werden.
  • Zum Abnehmen fassen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung am besten an den seitlichen Bändern an.
  • Nach dem Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung die Hände waschen, sobald Sie die Möglichkeit dazu haben.
  • Entsorgen Sie Einwegmasken nach dem Tragen in einem Mülleimer.
  • Bewahren Sie wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen vorübergehend in einem separaten Beutel auf. Zu Hause können Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Trocknen aufhängen.

Richtige Handhabung

Damit eine FFP2-Maske überhaupt schützen kann, muss sie auf das Gesicht passen, dabei erfordert der Umgang eine gewisse Übung (s. Kasten „Was ist beim Aufsetzen der Maske wichtig?“). Das RKI geht sogar so weit: „Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d. h. passend zur Gesichtsphysio­gnomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben“. Das RKI rät, dass bei Laien das Tragen von FFP2-Masken möglichst ärztlich begleitet wird, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten und die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken oder Folgen zu minimieren. Fairerweise muss man hier einräumen, dass es wohl nicht möglich sein wird, dass Ärzte jeden einzelnen FFP2-Maskenträger „begleiten“. |

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