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N-Ident-Zertifikat verlängert?

Relegitimation nach zwei Jahren

ks | Vor rund zwei Jahren hat die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) die ersten N-Ident Zer­tifikate als Vorbereitung für den Start des Fälschungsschutzsystems Securpharm an Apotheker vergeben. Nun müssen die ersten Zertifikate verlängert werden.
Foto: DAZ/A. Schelbert

Ein gültiges N-Ident-Zertifikat ist Voraussetzung für den Zugang zum Securpharm-System – ist das Zertifikat abgelaufen, ist es nicht mehr möglich, die Daten der Arzneimittelpackungen zu prüfen. Da N-Ident-Zertifikate nur zwei Jahre gültig sind, sollten Apothekeninhaber aktuell unbedingt prüfen, bis wann ihr Zertifikat gilt. Die die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker erinnert zwei Monate vor Ablauf mit einer Mail an den Zertifikatsablauf und die nötige Verlängerung – aber auch die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen machen derzeit auf das Thema aufmerksam.

Bevor die Laufzeit des Zertifikates verlängert werden kann, muss die Betriebsstätte unter Umständen relegitimiert werden. Dabei wird auch die Betriebserlaubnis noch einmal geprüft.

Die Relegitimation und die Zertifikatsverlängerung können online im NGDA-Portal ausgelöst werden. Dazu sind die individuellen Zugangsdaten erforderlich. Dort findet sich eine detaillierte Anleitung zum Prozess der Verlängerung des Zertifikates.

Lassen Sie die Zeit nicht zu knapp werden: Relegitimation und neue Zertifikatsverlängerung können bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. |

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