DAZ aktuell

Problematische TeleClinic-Rezepte

Aktuelles Prozedere birgt juristische Fallstricke

eda/ral | Rezepte des Telemedizin-Anbieters TeleClinic wurden in letzter Zeit nur noch in die deutsche Versandapotheke Mache geschickt. Seit Kurzem können Verordnungen nun wieder an vom Patienten selbst ausgewählte Vor-Ort-Apotheken gesendet werden. Das aktuelle Prozedere wirft allerdings Fragen auf.

Im Juli hat die Schweizer Zur Rose-Gruppe die TeleClinic übernommen. Mehrere Tausend Vor-Ort-Apotheken in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt über apotheken.de an den Telemedizin-Anbieter angeschlossen. Weil apotheken.de die Zusammenarbeit nach der brisanten Akquisition mit sofortiger Wirkung beendete, stand die TeleClinic nach der Übernahme ohne technischen Partner da. Papierrezepte wurden nicht aktiv angeboten, elektronische Verordnungen liefen in die deutsche Versandapotheke Mache – ein Ärgernis für Patienten und für Vor-Ort-Apotheken.

Bereits vor einiger Zeit hat TeleClinic-Gründerin Katharina Jünger angekündigt, dass sie „eine neue Möglichkeit der Rezeptweiterleitung auf die Beine“ stelle. Seit Kurzem können sich Tele­Clinic-Patienten nun wieder eine Vor-Ort-Apotheke aussuchen. Das Prozedere: Die Apotheke wird per E-Mail benachrichtigt, dass ein TeleClinic-Patient sein Rezept bei ihr einlösen möchte und erhält dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Das Rezept wird bei der Belieferung der Patienten von der Apotheke ausgedruckt, taxiert und gestempelt und kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Problematisch dabei: Laut TeleClinic kann das Rezept nur ein einziges Mal eingelöst werden. Die unterschriebene Rezeptdatei werde nur an die Apo­theke weitergeleitet, heißt es in einer E-Mail. Doch offen bleibt, wie die vom Patienten angegebene Apotheke authentifiziert wird. Außerdem fehlt ein passwortgeschützter Login. Unklar ist auch, was passiert, wenn die Apotheke das Rezept nicht beliefern kann oder die Abgabe verweigert. In diesem Fall müsste der Patient oder die Apotheke gegenüber der TeleClinic nachweisen, dass das verordnete Präparat nicht abgegeben wurde – ansonsten wäre einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich bei dem neuen E-Mailversand der Rezepte nur um eine Übergangslösung handelt. Für ein Statement zu den Vor­gängen war die TeleClinic bisher nicht erreichbar. |

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