DAZ aktuell

Folgeverordnung erst mit E-Rezept

GKVen zum VOASG

cm/mp | In einer Stellungnahme zum VOASG empfiehlt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, mit der Umsetzung der Wiederholungsverordnungen in der Apotheke auf das E-Rezept zu warten. Dies würde logistisch vieles erleichtern.
Foto: tippapatt – stock.adobe.com

Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 dürfen Apotheker über Wiederholungsrezepte Arzneimittel erneut an Patienten ab­geben. Warum die praktische Umsetzung bisher nicht gelingen konnte, erläutern die Krankenkassen in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des VOASG. Zunächst müsse klar­gestellt werden, dass das mehrfache Einlösen des Verordnungsblattes nicht unmittelbar nacheinander stattfindet. Sonst würde im Falle einer falschen Lagerung die Arzneimittelsicherheit gefährdet werden oder bei einer Umstellung der Medikation große Mengen an Verwürfen anfallen. Aus Sicht der Kassen sollten die Ärzte bei der Verordnung die Zeiträume festlegen, in denen Apotheker zu Folgeabgaben berechtigt sind. Für die logistische Umsetzung dieser Voraussetzung bildet ihrer Meinung nach das E-Rezept die eleganteste Lösung. So „könnten zeitgleich vier Verordnungen mit unterschiedlichen Einlösezeiträumen erstellt werden.“ Einerseits würde auf die Art die freie Apothekenwahl sichergestellt werden, andererseits wäre es von Vorteil, die Rezepte sofort abrechnen zu können. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.