DAZ aktuell

Resolution: Pandemie-Regeln verstetigen

ABDA-Gesamtvorstand bespricht Folgen der Corona-Pandemie

ks | Der ABDA-Gesamtvorstand hält es im Sinne der Patientenversorgung für geboten, die Corona-Sonderregelungen zur Arzneimittelabgabe über die Pandemie hinaus beizubehalten. In einer am 20. August beschlossenen Resolution fordert er die Politik zum Dialog auf.

Vergangene Woche kam der ABDA-Gesamtvorstand erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie in einer „Hybrid-Sitzung“ zusammen: Einige Vorstände waren persönlich in der Berliner Heide­straße zugegen, andere nahmen per Video zugeschaltet teil. Besprochen wurden nicht nur die jüngsten Entwicklungen beim Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz und dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG), sondern auch die Konsequenzen, die sich aus der Coronavirus-Pandemie für die Arzneimittelversorgung und für die Arbeit des Verbands ergeben.

Wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt, wurde einstimmig eine Resolution beschlossen, die der Bayerische Apothekerverband und der Berliner Apothekerverein initiiert hatten. Darin spricht sich das Gremium dafür aus, die erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im April 2020 zeitlich befristet eingeführt worden waren, zu verstetigen – „im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung“. Nun soll darüber ein Dialog mit der Politik gestartet werden. Was die in dieser Verordnung ebenfalls temporär eingeführte Vergütung des Botendiensts betrifft, kann die ABDA zumindest schon einen Teilerfolg verbuchen: Im ersten KHZG-Entwurf ist eine Verstetigung dieser „Corona-Regel“ vorgesehen – allerdings mit halbierter Honorierung.

Ebenfalls auf der Agenda stand die Frage, wie die im Herbst anstehenden Mitgliederversammlungen und Wahlen bei ABDA, BAK und DAV sowie die Vorstandswahlen unter Pandemiebedingungen organisiert werden können. Schon tags zuvor hatte der Geschäftsführende ABDA-Vorstand beschlossen, die jeweils mit Wahlen einhergehenden Mitgliederversammlungen von BAK (26.11.2020), DAV (02.12.2020) und ABDA (09.12.2020) als Hybrid-Veranstaltungen durchzuführen. Die Stimmabgabe für nicht anwesende Delegierte soll über einen sicheren, notariell begleiteten Online-Kanal erfolgen. |

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