Praxis

Gedanken zwischen Sicht- und Freiwahl

Ein Kommentar

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Dr. Armin Edalat, Chefredakteur der DAZ

Tresen, Theke, Schalter, Ausschank ... es gibt so viele (falsche) Bezeichnungen für den Handverkaufstisch in der Apotheke. Doch seien wir mal ehrlich: Nicht selten dient der Begriff als Gesprächseinstieg mit Menschen, die sich für uns interessieren und mehr erfahren möchten über die Arbeit in einer Apotheke.

Der HV-Tisch hat ohne Zweifel seine Dominanz und Bedeutung in der Offizin. An ihm scheiden sich mitunter sogar die Geister – einige wenige Apothekeninhaber entwickeln Konzepte, wie man das sperrige Mobiliar loswird, um mit Kunden und Patienten ganz distanzlos ins intime Be­ratungsgespräch einzusteigen. So mancher rudert jedoch auch schnell wieder zurück: Diskretion und mehr Abstand sind dann doch entscheidende Wettbewerbsvorteile und lassen so manchen innovativen Gedanken alt aussehen – vor allem in Corona-Zeiten.

Abseits von Ästhetik und Infektionsschutz kann man den HV-Tisch aber auch juristisch betrachten. Immerhin ist er die Grenze zwischen Sicht- und Freiwahl. Er ist eine Barriere für den Publikumsverkehr, damit gefährliche Stoffe und sensible Daten nicht in falsche Hände gelangen. Er ist der Ort in der Apotheke ... nein, sogar im Gesundheitswesen, an dem die Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu hochwertigen und individuellen Gesundheitsinformationen findet, an dem Grenzen und Perspektiven in der Arzneimitteltherapie aufgezeigt werden und an dem nicht zuletzt täglich millionenfach Trost gespendet und Hoffnung gegeben werden.

Die persönliche Abgabe von Arzneimitteln über den HV-Tisch – darum dreht sich vor allem unser Apothekenrecht, und lässt daneben bekanntlich Ausnahmen zu: Botendienst, Versandhandel, Abholfächer, Heimversorgung etc.

Seit einiger Zeit will man uns verklickern, dass genau diese Ausnahmen – ganz aus Sicht des Patienten – zur Regel werden sollten. Klar, ganz aus Sicht des Patienten müsste es auch keine Trennung zwischen Arzt und Apotheker geben, Operationen am besten inhouse stattfinden und Medikamente sowie Gefahrstoffe im Supermarkt angeboten werden. Willkommen zurück im Mittelalter, liebe Bevölkerung, wo Medizinleute und Quacksalber die Gesundheitsversorgung veranstalteten und fliegende Händler am grauen Star herumwerkelten.

So neudeutsch der Begriff „Convenience“ auch klingen mag, er ist sicher keine Erfindung von Marketingexperten und Unternehmensberatern dieser Tage. Schon unsere kriegsgebeutelten Vorfahren wussten in Zeiten des Wirtschaftswunders, wie sich Konsum und Bequemlichkeit am besten verbinden lassen. Im Übrigen gehörte auch der Versandhandel dazu – auch dieser ist keine Errungenschaft der eCommerce-Ära der späten 1990er-Jahre.

Doch bei aller Liebe zur Wirtschaftsliberalität hatte man damals den Weitblick, nicht alle Erkenntnisse aus der Ökonomie bedingungslos auf das Gesundheitswesen zu stülpen. Etwas „amerikanisiert“ wurde das Apothekensystem in Deutschland zwar durch die Einführung der Niederlassungsfreiheit 1958, doch Arzneimittel-Verkaufsstellen nach dem Vorbild der Drugstores aus Übersee wurden dennoch und zum Glück nicht eingeführt.

Es stellt sich die Frage, warum gerade das digitale Zeitalter auf alle Regeln und Leitplanken im Gesundheitswesen verzichten will. Nach dem (inzwischen gefallenen) Arzneimittelversandverbot, der (vom Europäischen Gerichtshof aufgehobenen) Gleichpreisigkeit und dem (noch haltenden) Fremdbesitzverbot stellen Player wie die Zur Rose-Gruppe auch die Trennung von Arzt und Apotheker infrage. Argumentiert wird das wohl damit, einen Wettbewerbsnachteil auf dem deutschen Gesundheitsmarkt kompensieren zu müssen. Doch sind diese Wettbewerbsnachteile nicht gerade die Mindestanforderungen und Voraussetzungen, um Patienten adäquat behandeln und versorgen zu dürfen? Hat die Menschheit das düstere Zeitalter der Quacksalberei nicht deshalb hinter sich lassen können, weil u. a. Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln getrennt wurden?

Neue digitale Services könnten tatsächlich die Qualität der Versorgung verbessern, wenn nicht gleichzeitig altbewährte Strukturen unwiederbringlich aufgegeben würden. Die Ärzte streichen sich das Fernbehandlungsverbot aus der Berufsordnung, die Politik formuliert die passenden Gesetze dazu und im Nu befinden sich Telemedizin-Anbieter mit Arzneimittelversandhändlern in einer Konzernstruktur. Die Meilensteine von Tausenden von Jahren Medizingeschichte in Europa werden stümperhaft von heute auf morgen zu Grabe getragen – zuvor geopfert auf dem Altar der Marktradikalität.

Der HV-Tisch in der Apotheke mag aus heutiger Sicht anachronistisch wirken. Doch er steht für persönliche Verantwortung, Integrität und Freiberuflichkeit. Er garantiert vertrauensvolle Face-to-Face-Beratung auf Augenhöhe – auch mit aktuell einigen Millimetern Plexiglas zwischen pharmazeutischem Fachpersonal und Patienten.

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