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Botendienst-Vergütung soll bleiben – aber halbiert werden

Referentenentwurf sieht Absenkung der Vergütung auf 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer vor

cm/ks | Die Vergütung für den Botendienst der Apotheken soll über den 30. September 2020 hinaus erhalten bleiben. Das geht aus einer Formulierungshilfe für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hervor, den das Bundesgesundheitsministerium am 6. August vorgelegt hat. Allerdings: Das Honorar soll auf 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Lieferung abgesenkt werden. Die ABDA arbeitet nun an ihrer Stellungnahme.
Foto: Alex Schelbert

Botendienste sollen auch über Corona hinaus honoriert werden.

Seit Ende April erhalten die Apotheken für ihre Botendienste 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Lieferort und Tag. Das regelt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Doch Ende September läuft diese Sonderregelung aus. Was dann? Darüber macht sich die Apothekerschaft schon seit geraumer Zeit Gedanken. Um ihre Forderung nach einer Verstetigung des Botendienst-Honorars untermauern zu können, sammelt die ABDA seit einigen Wochen in einer Online-Umfrage Informationen von den Apotheken.

Doch nun kommt ihr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuvor. Die jüngste Formulierungshilfe aus seinem Hause sieht vor, die Vergütung der Botendienste in einem neuen Absatz in § 129 Sozialgesetzbuch V zu verankern. Dort soll es künftig heißen: „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es: „Die Einführung der Botendienstvergütung ist notwendig, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werdenden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.“

Schmidt: „Halbierung nicht unmittelbar nachvollziehbar“

Und was sagt die ABDA zu diesen Plänen? Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte sie: „Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist seit Langem eine wich­tige und von den Patienten geschätzte Ergänzung der persönlichen und kompetenten Arzneimittelversorgung vor Ort. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Apotheken bewiesen, dass der Botendienst einen wesentlichen Beitrag zur Kontaktvermeidung leistet und somit Risikogruppen und in Quarantäne befindliche Personen versorgen und schützen kann.“ Die Politik habe dies erkannt und für die Apotheken zunächst einen Zuschuss von 5 Euro pro Botendienst bis Ende September festgelegt. „Wenn nun dieser Zuschuss mithilfe des Krankenhaus-Zukunfts­gesetzes fortgeführt werden soll, so ist dies grundsätzlich zu begrüßen – ge­rade auch angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung, die auf dem Lande versorgt werden muss. In Bezug auf die Höhe des Zuschusses, dessen Halbierung nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, und dessen gesetzlicher Verankerung wird der Entwurf derzeit von uns geprüft.“ Die Mitgliedsorganisationen der ABDA waren aufgefordert, ihre Sicht auf die Dinge bis 12. August mitzuteilen. Nun ist es an der ABDA, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. |

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