Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 31. Juli 2020 (BAnz AT 31.07.2020 B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): § 30 Absatz 1“ vom 17. Oktober 2019 abgedruckt.*

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 31. Juli 2020 (BAnz AT 31.07.2020 B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI (Off-Label-Use) – Teil A Ziffer V, Valproinsäure bei der Migräneprophylaxe im Erwachsenenalter, Aktualisierung“ vom 20. März 2020 abgedruckt.*

Zulassung von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. Juli 2020 (BAnz AT 30.07.2020 B5) ist die „210. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus den Entscheidungen der Gemeinschaft vom 1. Mai 2019 bis 31. Mai 2019)“ vom 30. September 2019 abgedruckt.*

Nordrhein-Westfalen

Änderung der Berufs- und Gebührenordnung

Im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 19 vom 30. Juli 2020 sind folgende Änderungen abgedruckt:

  • „Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe“ vom 2. Juni 2020
  • „Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe“ vom 2. Juni 2020.

Schleswig-Holstein

Apothekerversorgung: Satzungsänderungen

Die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:

  • „3. Satzung zur Änderung der Satzung des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 20. Juli 2020“ (Webcode F6KZ5),
  • „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerver­sorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 20. Juli 2020“ (Webcode F4WJ9).

Sie finden diese Texte im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld die oben genannten Webcodes ein.

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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